Wegweiser Justizbehörden Frankfurt am Main

Transsexualität – und die Persönlichkeitsrechtsverletzungen

Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main hat heute in drei Urteilen über Persönlichkeitsrechtsverletzungen von transsexuellen Frauen entschieden. Die Transfrauen waren jeweils gegen verschiedene Äußerungen auf sozialen Netzwerken oder in journalistischen Beiträgen vorgegangen. Das Gericht stellte klar: Eine Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt vor, wenn nach umfassender Würdigung unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes der

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KZ Auschwitz

"Impfung macht frei" – oder: das Youtube-Video eines Lehrers

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigung eines Lehrers, der ein Video unter Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit der Inschrift „IMPFUNG MACHT FREI“ bei YouTube eingestellt hat, für unwirksam erachtet. Es hat das Arbeitsverhältnis jedoch auf Antrag des Landes Berlin zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist am 31.03.2022 gegen

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Nachrichten

Die Meinungsäußerung in der Tageszeitung

Das Bundesverfassungsgericht hat der Verfassungsbeschwerde einer Herausgeberin einer Tageszeitung stattgegeben und festgestellt, dass die Zeitungsherausgeberin  in ihrer Meinungs- und Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzt ist, indem ihr die Äußerung „Den Staat lehne [der Antragsteller] (…) ab“ mit der Begründung gerichtlich untersagt wurde, dass für diese Meinung kein

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Oberlandesgericht Frankfurt am Main- Eingangsbereich

Die Deutung einer Aussage ist eine Meinungsäußerung

Die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung erfolgt unter Berücksichtigung des Gesamtkontextes einer Äußerung. Die Deutung der Aussage einer die Verhältnismäßigkeit der Corona-Maßnahmen hinterfragenden Person stellt hier eine Meinungsäußerung dar. Als Bestandteil des geistigen Meinungskampfes in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage ist diese Meinungsäußerung nicht rechtwidrig. Mit dieser Begründung hat

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Facebook

Beleidigungen und Bedrohungen auf Facebook – der Fall Künast

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entscheidungen des Berliner Kammergerichts, mit der der Politikerin Renate Künast im Zusammenhang mit wüsten Beleidigungen gegen sie eine Auskunftsanspruch gegenüber Facebook über die Bestandsdaten der Beleidiger verwehrt worden waren, aufgehoben und festgestellt, dass sowohl die Beschlüsse des Kammergerichts wie auch die ihr vorhergehenden erstinstanzlichen Beschlüsse des

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Radio

Xavier Naidoo – und seine Bezeichnung als „Antisemit“

Das Bundesverfassungsgericht hat Entscheidungen des Landgerichts Regensburg und des Oberlandesgerichts Nürnberg aufgehoben, in denen einer politischen Referentin untersagt worden war, den Sänger Xavier Naidoo als Antisemiten zu bezeichnen. Der Ausgangssachverhalt Die Referentin hielt als Fachreferentin der Amadeu-Antonio-Stiftung im Sommer 2017 einen Vortrag zum Thema „Reichsbürger – Verschwörungsideologie mit deutscher Spezifik“.

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Justizvollzugsanstalt

Die JVA-Mitarbeiterin als Trulla

Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die sich gegen die strafgerichtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin einer Justizvollzugsanstalt richtet. Das Bundesverfassungsgericht greift mit dieser Entscheidung die jüngste zusammenfassende Klarstellung der verfassungsgerichtlichen Maßstäbe im Fall von Beleidigungsverurteilungen auf und bekräftigt, dass eine strafrechtliche Verurteilung nach §§ 185 f., 193 StGB wegen

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Universität Osnabrück

AStA-Artikel über Hochschulmitarbeiter

Enthalten Äußerungen keine unzulässigen Formalbeleidigungen oder Schmähkritik und zielt ein Artikel nicht auf eine persönliche Diffamierung ab, dann liegt keine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. der persönlichen Ehre vor. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück in dem hier vorliegenden Fall das Unterlassungsbegehren eines Osnabrücker Hochschulmitarbeiters (Antragsteller) abgelehnt, der

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Nachdenken

Strafrechtliche Verurteilungen wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen – und die verfassungsrechtlichen Anforderungen

Das Bundesverfassungsgerichts hat aktuell über vier Verfassungsbeschwerden entschieden, die sich jeweils gegen strafgerichtliche Verurteilungen wegen Beleidigung richteten. Während das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden nicht zu Entscheidung angenommen hat, hatten die anderen beiden Verfassungsbeschwerden Erfolg: Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verfahren zum Anlass genommen, um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit

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Schreibmaschine

Äußerungsrechtliche Eilverfahren – und die prozessuale Waffengleichheit

Das Bundesverfassungsgericht hat per einstweiliger Anordnung eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin außer Kraft gesetzt, die den Beschwerdeführer ohne vorherige Anhörung zur Unterlassung einer Äußerung verpflichtet hatte. Das Bundesverfassungsgericht bekräftigt mit der Entscheidung seine Rechtsprechung zu den grundrechtlichen Anforderungen, die sich aus dem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Artikel

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Courthouse

Die mehrdeutige Äußerung – und die eigene Deutung

Wird eine mehrdeutige Äußerung interpretiert, ist das kenntlich zu machen oder zu unterlassen. So hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall eines Mitglieds des Deutschen Bundestags entschieden und einen Unterlassungsanspruch bejaht. Gleichzeitig ist das vorherige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main bestätigt worden. Der Beklagte hatte

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Arztsuche

Das Portal für Arztsuche – und die Arztbewertungen

Handelt es sich bei Bewertungen auf einem Ärztebewertungsportal um Meinungsäußerungen, die die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten, hat die betroffene Ärztin die Kritik hinzunehmen, da sie dadurch nicht rechtswidrig in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klage

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Die Herausgabe von Nutzerdaten bei Diffamierungen

Findet in Kommentaren im Internet keine sachbezogene Auseinandersetzung mehr statt, sondern es wird durch zügellose Beschimpfungen aus dem Bereich der Fäkalsprache maßlos attackiert, dann wird bei solchen Diffamierungen ungeachtet des Anlasses der Entgleisungen die weit gezogene Grenze zulässiger Meinungsäußerungen deutlich überschritten und der Ausnahmetatbestand einer nicht mehr legitimierbaren Schmähkritik oder

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Landgericht Bremen

Erlaubte Meinungsäußerung oder strafbare Schmähkritik?

Grundsätzlich ist über die Frage, ob eine Äußerung als Beleidigung zu bestrafen ist oder von der Meinungsfreiheit geschützt ist, im Wege einer Abwägung zu entscheiden. Bei Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik tritt demgegenüber die Meinungsfreiheit von vornherein zurück; es bedarf hier ausnahmsweise keiner Abwägung im Einzelfall. Deshalb sind hinsichtlich des

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Die Selbstzensur eines Ministers

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung der Partei Alternative für Deutschland (AfD) und der AfD-Bundestagsfraktion abgelehnt, der darauf gerichtet war, dem Bundesinnenminister bis auf Weiteres zu verbieten, in seiner Eigenschaft als Minister bestimmte in einem Interview enthaltene Äußerungen zu tätigen und dieses Interview von der Homepage

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Die Meinungsäußerung einer Bundesministerin

Auch außerhalb von Wahlkampfzeiten erfordert der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien die Beachtung des Gebots staatlicher Neutralität. Die negative Bewertung einer politischen Veranstaltung durch staatliche Organe, die geeignet ist, abschreckende Wirkung zu entfalten und dadurch das Verhalten potentieller Veranstaltungsteilnehmer zu beeinflussen, greift in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit

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Meinungsäußerung – und ihr politischer Kontext

Meinungsäußerungen fallen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsfreiheit, wenn sie durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen und deshalb als Werturteile anzusehen sind. Der Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei unabhängig davon eröffnet, ob die Äußerungen sich als wahr oder unwahr erweisen,

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Der Düsseldorfer „Licht-aus!“-Appell – oder: Der Bürgermeister und die Hass-Demonstration

Der Aufruf des Düsseldorfer Oberbürgermeisters, anlässlich einer „Dügida“-Demonstration das Licht auszuschalten, das tatsächliche Ausschalten der Beleuchtung an städtischen Gebäuden sowie seine Bitte, an einer Gegendemonstration teilzunehmen, waren nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Die Klägerin meldete für den Abend des 12. Januar 2015 in Düsseldorf eine Versammlung mit dem Motto „Düsseldorfer

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„Helden des Nordens“ – und die Grenzen der Meinungsfreiheit

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung eines Ehepaars aus Jamel erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Beleidigung eines in Jamel (Mecklenburg-Vorpommern) lebenden Ehepaars nicht zur Entscheidung angenommen: Das von den Fachgerichten angenommene Überwiegen der Belange der persönlichen Ehre ist verfassungsrechtlich

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Volksverhetzung – und ihr Sinngehalt

Die Strafgerichte müssen auch bei einer Verurteilung wegen Beihilfe zur Volksverhetzung den Sinngehalt einer zu beurteilenden Äußerung zutreffend erfassen und sich zudem auf der Ebene der Abwägung mit der Frage auseinandersetzen, welche Bedeutung der Meinungsfreiheit für die zu treffende Entscheidung zukommt. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde

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AfD-Parteitag – und der Maulkorb für die Oberbürgermeisterin

Die Kölner Oberbürgermeisterin darf sich nur insoweit kritisch zu AfD-Parteitag in Köln äußern, wie die Nutzung amtlicher Mittel unterbleibt. Das Verwaltungsgericht Köln hat es der Stadt Köln per einstweiliger Anordnung untersagt, ein Word-Dokument mit einem darin enthaltenen persönlichen Statement von Oberbürgermeisterin Henriette Reker zum geplanten Bundesparteitag der AfD erneut zu

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Tatsache oder Meinung?

Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Hierdurch wird auch bei der zivilrechtlichen Vorschriften Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bereits insofern verkannt, als es in verfassungsrechtlich nicht mehr tragbarer Weise das Vorliegen von unwahren

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Büroklammer

Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung – und die Abwägungsentscheidung des Gerichts

Bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung müssen die Gerichte eine Abwägungsentscheidung treffen. Ob Tatsachenbehauptungen verbreitet werden dürfen, die weder erweislich wahr noch unwahr sind, haben die Fachgerichte im Wege einer Abwägungsentscheidung zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht zu treffen. Anlass für die diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bot ein Verfahren wegen Dopingvorwürfen gegen den

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Wahre Tatsachenbehauptungen – über Vorgänge aus der Sozialsphäre

Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich hinzunehmen. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung Hamburger Gerichte stattgegeben, mit der dem Ex-Mieter die Behauptung wahrer Tatsachen über einen drei Jahre zurückliegenden Rechtsstreit auf Internet-Portalen untersagt worden war. Das Landgericht Hamburg und das

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Meinung oder Tatsache?

Die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsache verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit. Bei der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde war Gegenstand des Ausgangsverfahren ein Facebook-Eintrag des Beschwerdeführers über das Verhalten eines ihm persönlich bekannten Polizeibeamten, der ihn in der Vergangenheit mehrfach anlasslosen Kontrollen ohne Ergebnis unterzogen hatte. Nach den

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Kommerzielle Meinungsäußerungen – und die Meinungsfreiheit

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG schützt die Freiheit der Meinungsäußerung und Meinungsverbreitung. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit erfasst kommerzielle Meinungsäußerungen ebenso wie reine Wirtschaftswerbung mit wertendem, meinungsbildendem Inhalt. Die Behauptung wahrer Tatsachen fällt in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG, soweit sie Voraussetzung für die Meinungsbildung ist.

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Laptop

Emotionalisierte Äußerungen – oder: Meinungsfreiheit trotz Freispruch

Die Meinungsfreiheit umfasst auch die Freiheit, ein Geschehen subjektiv und sogar emotionalisiert darzustellen, insbesondere als Erwiderung auf einen unmittelbar vorangegangenen Angriff auf die Ehre, der gleichfalls in emotionalisierender Weise erfolgt ist. Mit dieser Begründung gab jetzt das Bundesverfassungsgericht einer Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche Unterlassungsverurteilung statt: InhaltsübersichtDas AusgangsverfahrenDie Entscheidungen der ZivilgerichteDie

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… leidet offenkundig an Wahnvorstellungen

Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Frage des Einflusses des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB bereits entschieden. Die Äußerung eines Beschuldigten, die Anzeigenerstatterin betreibe Rufmord und leide offenkundig an Wahnvorstellungen – verbunden mit der Anregung, sie einer psychiatrischen Untersuchung zu unterziehen

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Ehrverletzende Äußerungen gegenüber Behördenvertretern – die „rechtssichere“ Anwendung der Reichsrassengesetze

Beleidigung oder grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit? Mit dieser Frage bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen. Anlass hierfür bot die folgende, von einem Fernsehbericht des WDR über die Abschiebehaft eines serbischen Ehepaares inspirierte eMail an das Ausländeramt des Märkischen Kreises: Sehr geehrte Damen und Herren, nach

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Äußerungen über Missstände im Betrieb

Äußerungen eines Arbeitnehmers über angebliche Missstände im Betrieb können vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein. So hat das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Unterlassungsantrag eines Arbeitgebers zurückgewiesen. Ein bei diesem Arbeitgeber beschäftigter Rettungssanitäter hat sich in Medien über angebliche Missstände bei seinem Arbeitgeber geäußert. Mit

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AStA: Wahrnehmung der hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden

Allgemeinpolitische Tätigkeiten des Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) sind von der Wahrnehmung der hochschulpolitischen, sozialen und kulturellen Belange der Studierenden zu unterscheiden. Lassen sich die Tätigkeiten des AStA dem Aufgabenbereich der politischen Bildung zuordnen ohne eine eigene Meinungsäußerung darzustellen, besteht kein Unterlassungsanspruch. Die finanzielle Unterstützung verschiedener Hochschulgruppen, die sich einem bestimmten politischen

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Die Meinungsäußerung der Ministerpräsidentin – und das Neutralitätsgebot

Amtliche Äußerungen eines Verfassungsorgans sind dem Gebot parteipolitischer Neutralität verpflichtet und unterliegen in Vorwahlzeiten noch weitergehender Zurückhaltung. Dieses Neutralitätsgebot gilt aber nur für amtliche Äußerungen. Erfolgt die Äußerung nicht in amtlicher Funktion, sondern in der privaten Eigenschaft als Mitglied einer Partei und als politisch engagierter Bürger, darf dieser wie jeder

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Freie Meinungsäußerung am Telefon

Wird in einem Telefongespräch lediglich ein wertendes Urteil abgegeben, ohne das die Äußerungen durch Tatsachen belegt werden, handelt es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung. Vielmehr handelt es sich um eine rechtliche Wertung, die von dem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Trier in dem

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Medienäußerungen eines Landesdatenschutzbeauftragten

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist grundsätzlich befugt, bei einem begründeten Gefahrenverdacht für den Schutz persönlicher Daten sich gegenüber der Presse zu äußern – unter Wahrung der hierbei gebotenen Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Das gilt auch für kritische Medienäußerungen zur Praxis eines der bayerischen Datenschutzaufsicht unterliegenden Apothekenrechenzentrums. So das Schleswig-Holsteinische

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