Auch wenn der Ausdruck „islamische Sprechpuppe“ persönlichkeitsverletzend ist, erreicht er noch nicht die strenge Grenze der Formalbeleidigung. Dagegen sind Äußerungen wie „Gestapo Chefin“, „Nazi“, „Faschistin“ und „staatsfeindliche Verbrecherin“ als Schmähkritik und Formalbeleidigungen so grob ehrverletzend, dass Auskünfte zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu erteilen sind. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart in
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