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Auskunftsansprüche wegen Äußerungen auf Facebook und google

Auch wenn der Ausdruck „islamische Sprechpuppe“ persönlichkeitsverletzend ist, erreicht er noch nicht die strenge Grenze der Formalbeleidigung. Dagegen sind Äußerungen wie „Gestapo Chefin“, „Nazi“, „Faschistin“ und „staatsfeindliche Verbrecherin“ als Schmähkritik und Formalbeleidigungen so grob ehrverletzend, dass Auskünfte zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu erteilen sind. So hat das Oberlandesgericht Stuttgart in

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Satirisch-spöttischer Anspielungen – oder: das allgemeine Persönlichkeitsrecht in der Werbung

Äußerung mit satirisch-spöttischer Anspielung ohne herabsetzenden Inhalt verletzen nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Mit dieser Begründung hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde des Vorsitzenden einer Gewerkschaft nicht zur Entscheidung angenommen, mit der sich dieser gegen zivilgerichtliche Entscheidungen wendete, die seine Klage auf Unterlassung der Verwendung seines Porträts zu Werbezwecken und auf Zahlung

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Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils – und die Medienfreiheit

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer heute veröffentlichten Entscheidung mit den Voraussetzungen befasst, unter denen ein ausländisches Gerichtsurteil nicht für im Inland vollstreckbar erklärt werden kann, weil hiermit ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Medienfreiheit verbunden wäre. Dabei hat der Bundesgerichtshof die Vollstreckbarerklärung des Urteils eines ausländischen

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ACAB – und die alte Frage der Kollektivbeleidigungen

Die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht; ansonsten ist der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht

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Ehrverletzende Äußerungen gegenüber Behördenvertretern – die „rechtssichere“ Anwendung der Reichsrassengesetze

Beleidigung oder grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit? Mit dieser Frage bei ehrverletzenden Äußerungen gegenüber Behördenvertretern hatte sich das Oberlandesgericht Hamm zu befassen. Anlass hierfür bot die folgende, von einem Fernsehbericht des WDR über die Abschiebehaft eines serbischen Ehepaares inspirierte eMail an das Ausländeramt des Märkischen Kreises: Sehr geehrte Damen und Herren, nach

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