Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Betriebsratsmitglieds nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zu einer Kündigung wegen einer groben menschenverachtenden Äußerung richtete: Der Beschwerdeführer betitelte in einer kontrovers ablaufenden Betriebsratssitzung einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“. Die daraufhin ausgesprochene Kündigung erachteten die Arbeitsgerichte – vom
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