Zwar steht es einem Warentestinstitut frei, bei seiner Testberichterstattung höhere Standards als die gesetzlich geltenden anzumahnen, aber dann sind die Gründe für seine Erwägungen offenzulegen, damit der Verbraucher nachvollziehen kann, wie eine Bewertung zustande gekommen ist. Beruht die einem Testergebnis zugrunde liegende Beurteilung auf einer Auslegung der Europäischen Aroma-Verordnung, die
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