Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Frage des Einflusses des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185 ff. StGB bereits entschieden.
Die Äußerung eines Beschuldigten, die Anzeigenerstatterin betreibe Rufmord und leide offenkundig an Wahnvorstellungen –
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