Bundesverwaltungsgericht

Rechtsmittelzulassung per Rechtsmittelbelehrung?

Lässt das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nicht zu und begründet die Nichtzulassung in den Entscheidungsgründen, so ersetzt die gleichwohl erteilte Rechtsmittelbelehrung, es könne gegen das Urteil Rechtsbeschwerde eingelegt werden, nicht die (hier: nach § 88 Abs. 2 MBG Schl.-H. i.V.m. § 92 Abs. 1 ArbGG) erforderliche Zulassungsentscheidung. Nach der ständigen Rechtsprechung

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