Auch ein hybrid betriebenes Augenoptikergeschäft muss in die Handwerksrolle eingetragen sein und bedarf daher eines Augenoptikermeisters.
So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis die Beschwerde eines Augenoptik-Unternehmens gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zurückgewiesen, mit der die
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