Wiederaufnahme eines Strafverfahrens – nach gütlicher Einigung vor dem EGMR

Im Wiederaufnahmeverfahren besteht keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, der Feststellung eines Konventionsverstoßes durch Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in gleichgelagerten Verfahren anderer Beschwerdeführer eine die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung durchbrechende Wirkung beizumessen.

Gleichermaßen ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in einer gütlichen

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Lehrerstreik

Der Traum eines jeden Schülers wird wahr: Lehrer dürfen ohne disziplinarische Konsequenzen streiken. Meint zumindest das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

In einem beim Verwaltungsgericht Düsseldorf anhängigen Verfahren klagte eine beamtete Lehrerin gegen eine Disziplinarverfügung der Bezirksregierung Köln. Diese hatte gegen die Klägerin

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