Hilfe zur Pflege beziehende Heimbewohner, die infolge ihrer Schwerbehinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV.
In dem aktuell vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall erfüllte die 1940 geborene und in einem Pflegeheim wohnende
Artikel lesen

























