Schwerbehindertenausweis

Epilesie – und die Merkzeichen G, H und B

Liegt kein hirnorganisches Anfallsleiden, sondern eine schwere Störung auf psychiatrischem Fachgebiet vor, sind die Voraussetzungen für das Merkzeichen G nicht erfüllt. Ist eine Person in der Lage, die technische Notrufanlage zu bedienen und lediglich punktuell auf Hilfestellung angewiesen, liegt kein erheblicher Hilfebedarf vor, der die Zuerkennung des Merkzeichens H rechtfertigt.

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Parkerleichterungen – ohne festgestelltes „aG“

Mit der Frage, ob die Voraussetzungen für eine Parkerleichterung in den Fällen von aG light im Verfahren nach § 69 Abs. 4 SGB IX festzustellen sind, hatte sich aktuell das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern zu befassen: Rechtsgrundlage für das Begehren auf Gewährung von Parkerleichterungen im Straßenverkehr ist § 46

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Pflegepauschbetrag – und der Nachweis der Hilflosigkeit

Ein Anspruch auf den Pflegepauschbetrag besteht nur bei förmlichem Nachweis der Hilflosigkeit. Die Frage, wie die „Hilflosigkeit“ im Sinne des Pflegepauschbetrags gemäß § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu definieren und nachzuweisen ist, ist durch die Rechtsprechung geklärt. Danach kann der Pflegepauschbetrag nur gewährt werden, wenn der Steuerpflichtige die

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Diabetes mellitus als Begründung für das Merkzeichen „B“ ?

Bei einem behinderten Kind mit Diabetes mellitus reicht die latente Gefahr hypoglykämischer Zustände allein nicht aus, die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zu begründen. Zur Anerkennung des Merkzeichens „B“ bei einem behinderten Kind sind dieselben Kriterien wie bei einem Erwachsenen maßgebend. Mit dieser Begründung hat

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Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises für den Mehrbedarf

Auch wenn ein Schwerbehinderter den Grad seiner Behinderung und das Merkzeichen „G“ rückwirkend in seinen Schwerbeindertenausweis eingetragen bekommen hat, ist für die Gewährung eines Mehrbedarfs nach § 30 Abs.1 SGB XII der Zeitpunkt der Vorlage des Schwerbehindertenausweises beim Sozialhilfeträger maßgebend. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Wiesbaden in dem hier

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Taschengeld für Schwerbehinderte im Strafvollzug

Die Mehrbedarfsregelung des § 30 Abs. 1 SGB-XII ist bei der Bemessung von Taschengeld für Strafgefangene nach § 43 NJVollzG nicht anzuwenden. Es erfolgt daher keine Erhöhung des Taschengeldes im Strafvollzug bei Schwerbehinderung. Gemäß § 43 NJVollzG ist einem Gefangenen auf Antrag ein angemessenes Taschengeld zu gewähren, soweit er unverschuldet

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Oberlandesgericht München

Abzugsfähigkeit von PKW-Kosten im PKH-Verfahren

Aufwendungen für einen PKW sind auch dann vom einzusetzenden Einkommen abzugsfähig, wenn die Antragstellerin zwar keiner Erwebstätigkeit nachgeht, auf Grund einer nachgewiesenen Gehbehinderung aber auf die Nutzung eines PKW angewiesen ist. So akzeptierte das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen die Kosten der Kfz-Versicherung als abzugsfähig, nachdem die Antragsgegnerin durch Vorlage einer

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Die Sonderparkberechtigung für einen Oberschenkelamputierten

Ist ein Oberschenkelamputierter in der Lage ohne wesentliche Pause eine Strecke von 100 Metern zurückzulegen, reicht das nicht aus für die Erteilung des Merkzeichens „aG“. Mit dieser Begründung hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Oberschenkelamputierten abgewiesen, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme

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Kfz-Beihilfe und die Frage der Behinderung

Ein behinderter Mensch hat nur Anspruch auf Kfz-Hilfe, wenn er infolge seiner Behinderung mehr als nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kfz angewiesen ist, um seinen Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. Dabei muss die Behinderung so erheblich sein, dass sie allein schon geeignet ist, den Behinderten zur Benutzung eines Kfz

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Voraussetzung für das Merkzeichen „G“

Auch wenn die entsprechenden Regelungen der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (VG) zu dem Nachteilsausgleich „G“ unwirksam sind, gelten weiterhin zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals der ortsüblichen Wegstrecken i.S.v. § 146 Abs. 1 SGB IX die bisherige Voraussetzung der Bewältigung von Wegstrecken von zwei km in einer halben Stunde ohne Berücksichtigung von geographischen Besonderheiten

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Behindertenparkplatz wegen weit öffnender Wagentür?

Ein sog. Behindertenparkplatz darf nicht von Personen benutzt werden, die beim Ein- und Aussteigen aus dem PKW eine weit geöffnete Wagentür benötigen, denn sie sind allein deswegen noch nicht außergewöhnlich gehbehindert, so dass ihnen nicht das Merkzeichen „aG“ zusteht. So die Entscheidung des Sozialgerichts Mainz in dem hier vorliegenden Fall

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Schwerbehinderung bei Diabetes mellitus Typ I

Eine instabile Stoffwechsellage und ein hoher Therapieaufwand begründen einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 und damit eine Schwerbehinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX bei einem unter Diabetes mellitus Typ I leidenden Kind. So die Entscheidung des Sozialgerichts Chemnitz in dem hier vorliegenden Fall eines Kindes, das stark

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Oberlandesgericht

Merkzeichen „aG“

Mit der fehlenden gesetzlichen Ermächtigung für den Nachteilsausgleich „aG“ in den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“ (VG) hatte sich aktuell erneut das Landessozialgericht Baden-Württemberg zu befassen: Auf Antrag des behinderten Menschen treffen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden, wenn neben dem Vorliegen einer Behinderung weitere gesundheitliche Merkmale Voraussetzung für die Inanspruchnahme

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Merkzeichen „G“

Wenn die Bewegungsfähigkeit nicht organisch bedingt eingeschränkt ist, besteht kein Anspruch auf einen Nachteilsausgleich „G“. Die Beurteilung des GdB und die Feststellung der Voraussetzungen von Nachteilsausgleichen richtet sich nach den Vorschriften des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)

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Behinderung und Nachteilsausgleich „RF“

Ist es einem behinderten Menschen noch möglich, mit technischen Hilfsmitteln und mit Hilfe einer Begleitperson in zumutbarer Weise öffentliche Veranstaltungen zu besuchen, wird nicht davon ausgegangen, dass er an der Teilnahme am öffentlichen Geschehen ständig gehindert ist. Damit er seinen Ausschluss von öffentlichen Veranstaltungen begründen kann, muss er praktisch an

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Bundesverwaltungsgericht

Pfändung eines Pkw bei Gehbehinderten

Ist ein Pkw für einen gehbehinderten Schuldner erforderlich, um die Gehbehinderung teilweise zu kompensieren und die Eingliederung des Schuldners in das öffentliche Leben wesentlich zu erleichtern , kann das Fahrzeug nicht gepfändet werden. Maßgebend für diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist die in Art. 1 GG und Art 2 GG garantierte

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Treppenlift im Garten als außergewöhnliche Belastung

Eine stark gehbehinderte Frau kann die Kosten von ca. 63.000 € für den Einbau eines Treppenschräglifts im Garten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. In dem jetzt vom Finanzgericht Baden-Württemberg entschiedenen Fall ist die Klägerin ist aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung zu 90% schwerbehindert (Merkzeichen G und aG) und bewohnt seit

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Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung

Die Kosten einer krankheitsbedingten Heimunterbringung stellen einkommensteuerlich eine außergewöhnliche Belastung dar. Daher sind Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim auch dann als außergewöhnliche Belastung einkommensteuerlich abziehbar, wenn keine ständige Pflegebedürftigkeit besteht und auch keine zusätzlichen Pflegekosten abgerechnet worden sind. Dies entschied jetzt der Bundesfinanzhof und rückte damit von

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Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten

Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Steuerpflichtigen, der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommensteuer abziehbar. Entstehen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können die Aufwendungen

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