Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung zu befassen: Anlass hierfür bot der Streit um den Kauf einer Einbauküche auf der „Messe Rosenheim“: Die Händlerin vertreibt gewerblich unter anderem Einbauküchen. Der Messebesucher ist Verbraucher. Am
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