Kaufvertrag am Messestand – und das Widerrufsrecht

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Frage des Widerrufs einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen Kaufvertrags gerichteten Willenserklärung zu befassen: Anlass hierfür bot der Streit um den Kauf einer Einbauküche auf der „Messe Rosenheim“: Die Händlerin vertreibt gewerblich unter anderem Einbauküchen. Der Messebesucher ist Verbraucher. Am

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Geschäfte am Messestand – und ihr Widerruf

Der Schutzzweck des § 312b BGB gebietet es, Markt- und Messestände dann nicht als Geschäftsräume im Sinne der Vorschrift anzusehen, wenn auf ihnen fachfremde Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, mit denen der Verbraucher auf dem betreffenden Markt oder der betreffenden Messe nicht rechnen muss. Bei einem derart geschlossenen Vertrag handelt

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