Die unterlassene Reinigung einer gemieteten Photovoltaik-Anlage rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung.
In dem hier vom Amtsgericht München entschiedenen Fall haben die Eigentümer eines Hauses in Franken geklagt, die im Jahr 2017 von der beklagten Unternehmerin eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) für deren Hausdach
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