Ein Mieterhöhungsverlangen kann nicht mit dem Mietpreischeck von Immobilienscout24 begründet werden. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Vermieterin auf Mieterhöhung abgewiesen. Für eine Wohnung von 98,43 qm im Münchener Stadtteil Obergiesing zahlt der Beklagte seit Mietbeginn (1. Dezember 2012) unverändert 1.189,20,-
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