Unfallmietwagen – und die Abtretung der Schadensersatzansprüche

Die in einem Vertrag über die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs enthaltene formularmäßige Klausel, nach der der geschädigte Mieter (Zedent) dem Fahrzeugvermieter (Zessionar) in Bezug auf dessen Mietzahlungsanspruch erfüllungshalber seine auf Ersatz der Mietwagenkosten gerichtete Schadensersatzforderung gegen den Schädiger abtritt, muss im Hinblick auf das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz

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Der Schaden am Mietfahrzeug

Ist bei einem Unfall mit einem Mietfahrzeug nach den Vertragsbedingungen die Polizei zu veständigen und ein Unfallbericht anzufertigen, muss ein verpasster Flug in Kauf genommen werden. So das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, der seine für ein Mietfahrzeug hinterlegte Kaution zurückforderte, obwohl er die Erstattungsvoraussetzungen nicht

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Geldscheine

Der grob fahrlässige Unfall mit dem Mietwagen

Ist der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Kfz-Vermieters vorgesehene Haftungsvorbehalt für Fälle grober Fahrlässigkeit wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, findet die Regelung des § 81 Abs. 2 VVG entsprechende Anwendung. InhaltsübersichtDer Haftungsvorbehalt in den AGB des AutovermietersHaftungsfreistellung analog zur

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