Werkswohnung – per gewerblicher Zwischenvermietung

Die Bestimmung des § 565 Abs. 1 Satz 1 BGB zur gewerblichen Zwischenvermietung kann auch in Fällen (unmittelbar) anwendbar sein, in denen der Hauptmieter mit der Weitervermietung der betreffenden Wohnung keinen Gewinn zu erzielen beabsichtigt, sondern sie als Arbeitgeber Arbeitnehmern als Werkswohnung zur Verfügung stellt. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof

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Geldrechner

Zahlungsrückstand des Mieters – und die hilfsweise erklärte fristgerechte Kündigung

Nach Ansicht des Landgerichts Berlin kann ein Vermieter zwar seinem Mieter, der sich mit einer bestimmten Miethöhe in Rückstand befinde, fristlos kündigen. Wenn der Vermieter jedoch gleichzeitig vorsorglich fristgemäß kündige, soll diese hilfsweise erfolgte Kündigung unwirksam sein, da mit Zugang der fristlosen Kündigung der Mietvertrag sofort beendet werde. Diese Differenzierung

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Verhandlungstisch

Kündigung wegen älterer Mietrückstände

Der Bundesgerichtshof verneint bei einer auf Mietrückständen (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b BGB) gestützten fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses die Anwendbarkeit des § 314 Abs. 3 BGB. Die Kündigung ist also auch dann nicht verfristet, wenn sie aufgrund älterer Mietrückstände erfolgt. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Verkaufsabsichten – und die vergeschobene Eigenbedarfskündigung

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann auch dann vorgeschoben sein, wenn ein Vermieter seit längerem Verkaufsabsichten hegt und der von ihm benannten Eigenbedarfsperson den Wohnraum in der – dieser möglicherweise nicht offenbarten – Erwartung zur Miete überlässt, diese im Falle eines doch noch gelingenden gewinnbringenden Verkaufs ohne Schwierigkeiten zum Auszug bewegen

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Schadensersatz wegen vorgeschobener Eigenbedarfskündigung – und der Räumungsvergleich

Ein Schadensersatzanspruch wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs gemäß § 280 Abs. 1 BGB ist nicht durch einen zwischen den Mietvertragsparteien abgeschlossenen Räumungsvergleich ausgeschlossen. Ein Räumungsvergleich unterbricht den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten Schaden nur dann, wenn damit auch etwaige Ansprüche des Mieters wegen eines

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Schreibblock

Vorübergehende Leistungseinstellung des Jobcenters – und die Kündigung wegen Mietrückstands

Die Frage, ob dem Vermieter die Berufung auf eine zunächst wirksame ordentliche Kündigung wegen nachträglich eingetretener Umstände mit Rücksicht auf Treu und Glauben verwehrt ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung. Sie ist vielmehr aufgrund einer Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls vorzunehmen. In den hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall sind die

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Landgericht Leipzig

Ehrverletzende Behauptungen über den Vermieter

Sind falsche Behauptungen eines Mieters gegenüber anderen Mietern derart massiv und geeignet, die Ehre des Vermieters nachhaltig zu beschädigen, darf der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall der Räumungsklage eines Vermieters stattgegeben. Die Mieterin einer Wohnung im Stadtgebiet von

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Vorgetäuschter Eigenbedarf – und Räumungsvergleich

Der Vermieter ist im Falle der Vortäuschung von (Eigen)Bedarf – wie auch sonst bei einer schuldhaften (materiell) unberechtigten Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses – dem Mieter gemäß § 280 Abs. 1 BGB zum Schadensersatz verpflichtet. Ob ein Räumungsvergleich den Zurechnungszusammenhang zwischen der Vortäuschung einer (Eigen)Bedarfssituation und dem später vom Mieter geltend gemachten

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Nachtbaustelle

Kündigung nach unberechtigter Mietminderung

Eine Kündigung des (hier: gewerblichen) Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs setzt voraus, dass die Mieter die Nichtleistung der Miete auch zu vertreten haben im Sinn des § 286 Abs. 4 BGB. Dabei legt der Bundesgerichtshof auch in dem Fall einer – letztlich unberechtigten – Mietminderungen an einen unvermeidbaren Rechtsirrtum, der unverschuldet sein

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Aktenvermerk

Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung

Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum müssen die Kündigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegen. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es bei einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Empfängers an. Für den Zeitpunkt der Leistung kommt es nicht auf den

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