Der Inhalt eines Zustandsprotokolls hinsichtlich der Mietwohnung bei Ein- oder Auszug, das die Mietvertragsparteien unterschrieben haben, ist bindend. Sie können daher nicht später etwas anderes behaupten.
In dem vom Amtsgericht Hanau entschiedenen Fall klagten die Vermieter gegen die Mieterin unter anderem
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