Mietwohnungen

Mietpreisbremse vor dem Bundesverfassungsgericht

Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz geschaffenen Vorschriften zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte „Mietpreisbremse“) sind nicht verfassungswidrig. Sie verstoßen nicht gegen die Garantie des Eigentums, die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz. Dies hat jetzt das Bundesverfassungsgericht

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Die Mietpreisbremse in Hamburg

Die Veröffentlichung der Begründung ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Mitpreisbegrenzungsverordnung. Eine spätere Veröffentlichung führt nicht zu einer rückwirkenden Heilung des Mangels.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Hamburg in dem hier vorliegenden Fall die Anwendbarkeit der Mietpreisbremse für einen 2015 geschlossenen

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Mietpreisbremse für Berlin

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass aufgrund der von ihm für rechtmäßig gehaltenen Kappungsgrenzen-Verordnung des Landes Berlin vom 7. Mai 2013 im gesamten Berliner Stadtgebiet die bei Wohnraummietverhältnissen für die Erhöhung von Bestandsmieten geltende allgemeine Kappungsgrenze von 20 % gemäß §

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Münzen

Mietpreisbremse in Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde eines Berliner Vermieters gegen die „Mietpreisbremse“ und die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung angenommen. Aufgrund des Subsidiaritätsgrundsatzes muss der Vermieter zunächst den Zivilrechtsweg beschreiten. Mit der Nichtannahmeentscheidung hat sich auch der zugleich gestellt

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