Der Vermieter ist berechtigt, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer gewährten Barkaution durch Aufrechnung mit streitigen aus dem Mietverhältnis stammenden Forderungen zu befriedigen . Der Bundesgerichtshof hat bereits im letzten Jahr die zuvor höchstrichterlich noch nicht entschiedene Frage, ob der Vermieter berechtigt sei, sich nach Beendigung des Mietverhältnisses aus einer
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