Entfernt der Mieter die Außentreppe an einem Mietshaus, kann diese Vertragsverletzung den Vermieter zur fristlosen Beendigung des Mietverhältnisses berechtigen. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall den Mieter einer Wohnung dazu verurteilt, die von ihm gemietete Wohnung in München-Allach, bestehend aus 3 Zimmer, 1 Küche, 1 Bad, 1 WC,
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