In einem (gewerblichen) Mietvertrag kann für eine Mängelanzeige zwar Schriftform vorgeschrieben, nicht aber auch die Versendung als (Einwurf-)Einschreiben als Wirksamkeitsvoraussetzung vereinbart werden.
Zu Vertragsklauseln in Mietverträgen über Gewerberaum, die eine schriftliche Kündigung durch Einschreiben vorsehen, hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden,
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