Katzen fallen nach der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht mehr unter den Begriff der Kleintiere, so dass eine Klausel im Mietvertrag zulässig ist, wonach die Haltung ohne Einwilligung des Vermieters nicht gestattet ist. Vermieter dürfen allerdings eine Zustimmung zur Haltung der Katzen
Artikel lesen





































