Scheitern die Verhandlungen über den Abschluss eines beabsichtigten langfristigen Mietvertrages, kann ein konkludentes Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit in Betracht kommen, wenn das Mietobjekt dem Mieter schon vorab zur Nutzung übergeben wurde. Im vorliegend vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Rechtsstreit wurde das Mietobjekt am 15.09.2010 den Mietern zur Nutzung übergeben. Die Parteien
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