Wird ein ehemaliger Mietwagen als Gebrauchtwagen angeboten, der nur einen Vorbesitzer hat, stellt das Wettbewerbsverstoß dar. So hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall entschieden und gleichzeitig das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Osnabrück abgeändert. Ein Autohaus aus Lingen hatte im Internet ein Fahrzeug als Gebrauchtwagen angeboten, das zuvor knapp
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