Die Vermittlung von Mietwagen über die App „UBER Black“ ist unzulässig. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage eines Berliner Taxiunternehmers gegen die niederländische Anbieterin der Smartphone-App „UBER Black“, über die Mietwagen mit Fahrer bestellt werden konnten. Dabei erhielt der Fahrer, dessen freies Mietfahrzeug sich zum Zeitpunkt des Auftrags
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