Die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Mietwagenunternehmens kann schon dann zu bejahen sein, wenn das Unternehmen den Betrieb trotz der sofort vollziehbaren Ordnungsverfügung weiterbetreibt.
Mit dieser Begründung ist aktuell ein Eilverfahren gegen den Widerruf von Mietwagengenehmigungen und gegen eine Gewerbeuntersagung vor dem
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