Findet eine Mieterin in ihrer Wohnung verstecktes Geld eines verstorbenen Vormieters, liegt kein Besitzverlust vor, wenn das Geld sich im eigenen Herrschaftsbereich befindet und der Besitzer nur den genauen Ort nicht kennt. Im Erbfall geht die Besitzstellung so, wie sie zu Zeit des Erbfalls bestand, auf den Erben über. Mit dieser
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