Ein Mieter darf die Einrichtung seiner Wohnung grundsätzlich frei gestalten und handelsübliche große Schränke in einem Abstand von wenigen Zentimetern an (Außen-)wände stellen, solange er sein Heiz- und Lüftungsverhalten auch an seinen Wohn- und Nutzungsgewohnheiten ausrichtet. Kommt es zur Schimmelbildung,
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