Berliner Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel 2015 ist nach Einschätzung des Landgerichts Berlin wohl doch als Schätzungsgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete geeignet.

Das Landgericht Berlin hat in zwei Berufungsverfahren den Mietspiegel 2015 als ausreichende Schätzungsgrundlage (d.h. als sogenannten einfachen Mietspiegel) angesehen und

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Bekleidungsgeschäft

Berliner Mietspiegel

Der Berliner Mietspiegel 2013 ist nach Ansicht des Landgerichts Berlin als einfacher Mietspiegel hinreichende Schätzungsgrundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete.

In dem hier entschiedenen Fall hat das Landgericht Berlin die Frage offen gelassen, ob es sich bei dem Berliner

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Aktenvermerk

Berliner Mietspiegel

Das Amtsgericht Charlottenburg beurteilt den Berliner Mietspiegel 2013 als nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Ihm kommt daher keine gesetzliche Vermutungswirkung gemäß § 558 d Abs. 3 BGB zu.

Nach Ansicht des Amtsgerichts ist die von den Erstellern des Mietspiegels

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Aktenvermerk

Die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung

Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum müssen die Kündigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung vorliegen. Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es bei einer Banküberweisung auf den Zeitpunkt der Gutschrift der Zahlung auf dem Konto des Empfängers an.

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Quadratmetermiete

Die Parteien eines (gewerblichen) Mietvertrages vereinbaren eine sogenannte echte Quadratmetermiete, wenn sie im Mietvertrag festlegen, dass sich die Miete aus der Größe des Mietobjektes in Quadratmetern multipliziert mit einem pro Quadratmeter zu zahlenden Mietpreis ergibt.

Ist eine echte Quadratmetermiete vereinbart,

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Laptop

Keine Mietzahlung am Samstag

Der Samstag ist ein Werktag. Aber nicht, wenn es um Mietzahlungen geht: Bei der Frist zur Zahlung der Miete „bis zum dritten Werktag eines jeden Monats“ zählt nach zwei heute verkündeten Urteilen des Bundesgerichtshofs der Samstag nicht als Werktag mit.

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Geldscheine

Fälligkeit der Miete bei Altverträgen

An die Stelle der formularmäßig vereinbarten Mietvorauszahlungsklausel eines am 1. September 2001 bereits bestehenden Mietvertrages, die wegen einer unzulässigen Beschränkung des Mietminderungsrechts unwirksam ist, ist – auch für die Zeit nach dem 1. Januar 2003 – die Fälligkeitsbestimmung des §

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