Der klauende Polizeibeamte und die Suche nach Milderungsgründen im Disziplinarverfahren

Lie­gen in einem Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren zur Ahn­dung eines Zu­griffs­de­likts Um­stän­de vor, die für sich ge­nom­men nicht ge­nü­gen, einen an­er­kann­ten Mil­de­rungs­grund zu er­fül­len, muss ernst­haft er­mit­telt und ge­prüft wer­den, ob diese Um­stän­de in ihrer Ge­samt­heit dem Ge­wicht eines an­er­kann­ten Mil­de­rungs­grun­des ver­gleich­bar sind.

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