Messer & Blut

Der mißglückte Haarschnitt

Es ist rechtsfehlerhaft, strafschärfend zu berücksichtigen, dass zwischen dem Anlass der Tat – einem mißglücktem Haarschnitt – und dem Zustechen mit einem Messer ein eklatantes Missverhältnis bestand, obwohl die – rechtsmedizinische – Sachverständige insbesondere die Unfähigkeit des Angeklagten,   sich

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Minder schwerer Fall – und die Prüfungsreihenfolge

Es verfehlt die Prüfungsreihenfolge, wenn die Strafkammer zunächst die Annahme eines minder schweren Falles allein aufgrund der allgemeinen Strafmilderungsgründe verneint, anschließend zugleich die gesetzlich vertypten Strafmilderungsgründe des Versuchs und der erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit einstellt, sodann unter Annahme beider Strafmilderungsgründe einen

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„Minderschwere“ BTM-Delikte

Die Annahme eines minder schweren Falles gemäß § 30a Abs. 3 BtMG erfordert eine Gesamtbetrachtung des Tatbildes einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit.

Die erforderliche Gesamtwürdigung kann auch aus dem Zusammenhang entnommen werden.

§ 29a Abs. 1 BtMG entfaltet

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