Es besteht kein Anspruch darauf, dass das Jobcenter seinen Bescheid auf Plattdeutsch verfasst. In dem hier vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschiedenen Fall bezog der Kläger im Jahr 2017 Arbeitslosengeld II. Auf seinen Wunsch hin wies ihm das beklagte Jobcenter eine Arbeitsgelegenheit in einem Bauernmuseum zu. Er beschritt den Rechtsweg und begehrte
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