Organschaft – und die gewinnabhängigen Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter

Die Vereinbarung von Ausgleichszahlungen des beherrschenden Unternehmens an einen außenstehenden Gesellschafter der beherrschten Gesellschaft steht der körperschaftsteuerrechtlichen Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrags entgegen, wenn neben einem bestimmten Festbetrag ein zusätzlicher Ausgleich gewährt wird, dessen Höhe sich am Ertrag der vermeintlichen Organgesellschaft orientiert und der zu einer lediglich anteiligen Gewinnzurechnung an den vermeintlichen

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Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers

Bürgschaftsverluste eines mittelbar beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit oder Kapitalvermögen abziehbar. Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Dazu rechnen alle Aufwendungen, die durch die Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen veranlasst sind. Veranlasst in diesem

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