Bei der Bestimmung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einem Beamten ist im Rahmen der Unfallfürsorge auch zu berücksichtigen, inwieweit der Einsatz eines orthopädischen Hilfsmittels die Dienstunfallfolgen kompensiert. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall erlitt der klagende Beamte im Jahr 2002 beim Dienstsport einen Unfall, der zu
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