Orthopädische Hilfsmittel nach einem Dienstunfall

Bei der Bestimmung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) bei einem Beamten ist im Rahmen der Unfallfürsorge auch zu berücksichtigen, inwieweit der Einsatz eines orthopädischen Hilfsmittels die Dienstunfallfolgen kompensiert. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Fall erlitt der klagende Beamte im Jahr 2002 beim Dienstsport einen Unfall, der zu

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Künftige Verschlechterung des Leistungsvermögens nach einem Arbeitsunfall

Mögliche künftige Verschlechterungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens nach einem Arbeitsunfall werden bei der Bemessung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nicht berücksichtigt; maßgeblich für die Bemessung der MdE sind nur die aktuell vorliegenden Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens. So die Entscheidung des Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall

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Die Beurteilung teilamputierter Finger

Für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist ein schmerzbedingter Nichteinsatz der Finger in der Funktionseinschränkung einer Amputation gleichzustellen. So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Der 1952 geborene Kläger erlitt am 25. November 2005 als Montagehelfer (Drahtzieher) bei der Firma G. eine Abtrennung des distalen

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Berufskrankheiten und der Unterlassungszwang für die gefährdenden Tätigkeit

Die Regelung des Unterlassungszwangs der gefährdenden Tätigkeit als Tatbestandsvoraussetzung für die Feststellung einer Berufskrankheit – hier: der Nr. 2101 der Anl. 1 zur Berufskrankheitenverordnung – ist gesetzes- und verfassungsgemäß. Das Unterlassen aller schädigenden Tätigkeiten wird nicht nur durch einen Wechsel des schädigenden Arbeitsplatzes oder die vollständige Aufgabe der schädigenden Berufstätigkeit

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Der Dienstunfall und die Minderung der Erwerbsfähigkeit

Der Grad der Behinderung ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht und erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Höhe einer nach anderen Vorgaben zu bestimmenden Minderung der Erwerbsfähigkeit. Für eine weitere Beweiserhebung zur Ermittlung des Umfangs einer Erwerbsminderung besteht keine Notwendigkeit, wenn klägerseits vorgelegte fachärztliche Bescheinigungen zwar hinsichtlich des vertretenen Umfangs

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Keine Unfallrente im Eilverfahren

Eine Unfallrente ist nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts erst dann an den Versicherten auszuzahlen, wenn dessen Entschädigungsanspruch gegen den gesetzlichen Unfallversicherungsträger feststeht. Solange das sozialgerichtliche Verfahren über den Anspruch auf Unfallrente noch offen ist, ist es dem Versicherten zuzumuten, sich zur Sicherung seines Lebensunterhaltes um Gewährung von

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