Die Beurteilung teilamputierter Finger

Für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit ist ein schmerzbedingter Nichteinsatz der Finger in der Funktionseinschränkung einer Amputation gleichzustellen.

So hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall entschieden. Der 1952 geborene Kläger erlitt am 25. November 2005 als

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Keine Unfallrente im Eilverfahren

Eine Unfallrente ist nach einer heute veröffentlichten Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts erst dann an den Versicherten auszuzahlen, wenn dessen Entschädigungsanspruch gegen den gesetzlichen Unfallversicherungsträger feststeht. Solange das sozialgerichtliche Verfahren über den Anspruch auf Unfallrente noch offen ist, ist es dem

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