Die Verpachtung an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer – und die Mindestbemessungsgrundlage

Die sog. Mindestbemessungsgrundlage ist bei Leistungen an einen zum vollen Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn der vom Leistungsempfänger in Anspruch genommene Vorsteuerabzug keiner Vorsteuerberichtigung i.S. des § 15a UStG unterliegt. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG unterliegen entgeltliche Leistungen, die Körperschaften, Personenvereinigungen sowie Gemeinschaften im

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Beschränkte Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage

Die Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage gemäß § 10 Abs. 5 UStG setzt voraus, dass die Gefahr von Steuerhinterziehungen oder -umgehungen besteht. Hieran fehlt es, wenn der Unternehmer von einer nahestehenden Person zwar ein niedrigeres als das marktübliche Entgelt verlangt, seine Leistung aber in Höhe des marktüblichen Entgelts versteuert. Beherbungsumsätze In dem

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Arbeitskittel

Die verbilligte Überlassung von Arbeitskitteln und -jacken unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Februar 2008 – XI R 50/07

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Mindestbemessungsgrundlage

Der Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 (Mindestbemessungsgrundlage) steht nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht entgegen, dass über eine ordnungsgemäß durchgeführte Lieferung an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer abgerechnet wird. Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Januar 2008 V R 39/06

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