Arbeitskittel

Die verbilligte Überlassung von Arbeitskitteln und -jacken unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Februar 2008 – XI

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Mindestbemessungsgrundlage

Der Anwendung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 UStG 1993 (Mindestbemessungsgrundlage) steht nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs nicht entgegen, dass über eine ordnungsgemäß durchgeführte Lieferung an einen vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer abgerechnet

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