Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs. In dem hier vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall hatten die Erben einer 2018 verstorbenen Landesbeamtin geklagt. Sie war von März 2016 an bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Bis dahin hatte sie insgesamt 64
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