Büroklammer

Biomineralwasser

Die Bezeichnung eines Mineralwassers als „Biomineralwasser“ ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht irreführend.

Die Verwendung der Bezeichnung „Biomineralwasser“ stellt keine irreführende Werbung mit einer Selbstverständlichkeit dar, wenn sich das fragliche Mineralwasser von anderen Mineralwässern dadurch abhebt, dass der Anteil an

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Mineralwasser

Natürlichem Mineralwasser darf keine Sole beigemischt werden, auch dann nicht, wenn die Gewinnung der Sole der von Mineralwasser entspricht und das Wasser nur wegen des hohen Salzgehaltes als Sole und nicht als Mineralwasser einzustufen ist.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat

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