Bundesverfassungsgericht

Substanzlose Verfassungsbeschwerden vom Fließband

Einem Beschwerdeführer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG eine Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch

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BVerfGE

Der unbelehrbare Rechtsanwalt – und die Missbrauchsgebühr

Das Bundesverfassungsgericht hat einem Rechtsanwalt, der Verfassungsbeschwerden -mit teilweise wortgleichen Beschwerdebegründungen- offensichtlich nicht den gesetzlichen Bestimmungen der § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 1. Halbsatz BVerfGG entsprechend begründet hat, weil der Beschwerdeschrift jegliche auf den Einzelfall bezogene Auseinandersetzung mit den fachgerichtlichen Entscheidungen fehlt, für künftige Verfahren die Auferlegung

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Bundesverfassungsgericht Sitzungssaal

Karlsruhe – und die Missbrauchsgebühr

Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde oder ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch

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Bundesverfassungsgericht

Die erfolglose Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr gegen den Rechtsanwalt

Von einem Rechtsanwalt, der ein Mandat zur Führung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht annimmt, ist zu verlangen, dass er sich mit den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den aufgeworfenen Fragen prüft, die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde eingehend abwägt und sich entsprechend den Ergebnissen seiner Prüfung verhält.

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht – und die Missbrauchsgebühr

Ein Missbrauch im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden,

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die Missbrachsgebühr

Eine Verfassungsbeschwerde ist missbräuchlich erhoben, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert zu werden, mit der Folge, dass anderen Bürgern der

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Bundesverfassungsgericht

Die zur Fristwahrung eingelegte Verfassungsbeschwerde …

Eine Verfassungsbeschwerde, die „zur Fristwahrung“ mit einer nur kurzen, 6-zeiligen Begründung eingereicht wird, kann auch für den einreichenden Verfahrensbevollmächtigten mit einer Missbrauchsgebühr enden. Dies zeigt ein aktueller Fall: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen presserechtliche Beschlüsse des Landgerichts Hamburg und des Oberlandesgerichts Hamburg. Der Beschwerdeführer ließ mit Schriftsatz vom 01.10.2021 fristwahrend

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Verfassungsbeschwerden – und die Missbrauchsgebühr

Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht und die Missbrauchsgebühr

Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann. Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter

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Bundesverfassungsgericht

Die x-te Verfassungsbeschwerde…

Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann. Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt es sich unter anderem dann, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet

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Bundesgerichtshof

Verfassungsbeschwerden im Übermaß

Ein die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr nach § 34 Abs. 2 BVerfGG rechtfertigender Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jedermann erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann. Um eine missbräuchliche Einlegung einer Verfassungsbeschwerde handelt

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Berlin Regierungsviertel

Keine Neubesetzung der Bundesregierung

Womit sich das Bundesverfassungsgericht alles befassen muss… Aktuell musste das Bundesverfassungsgericht über einen Antrag entscheiden, im Wege der einstweiligen Anordnung Deutschland zu verpflichten, die komplette Bundesregierung neu zu besetzen, Richterbesetzungen neu vorzunehmen, wobei die Neubesetzung ausschließlich mit Parteimitgliedern der Partei DIE LINKE erfolgen sollen und Gregor Gysi zum neuen Bundeskanzler

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Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht – und die Missbrauchsgebühr

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 BVerfGG kann vom Bundesverfassungsgericht eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Hiervon ist etwa bei einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde

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Landgericht Hamburg

Die beleidigende Verfassungsbeschwerde

Ein nach § 34 Abs. 2 BVerfGG die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr rechtfertigender Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt. So hat das Bundesverfassungsgericht im hier entschiedenen Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und

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Münzen

Missbrauchsgebühr für den Prozessbevollmächtigten

Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann auch dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn das Bundesverfassungsgericht durch für jeden erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann. Um eine

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Bundesverfassungsgericht

Die offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde – und die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

Wird eine Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 3 Abs. 2 BVerfGG erhoben, kann dem Beschwerdeführer eine Missbrauchsgebühr auferlegt werden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. So auch in dem hier entschiedenen

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Wenn das Bundesverfassungsgericht sauer ist…

Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt unter anderem vor, wenn gegenüber dem Bundesverfassungsgericht falsche Angaben über entscheidungserhebliche Umstände gemacht werden. Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß

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Das Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Beschwerdestelle

Die Benutzung des Bundesverfassungsgerichts als „allgemeine Beschwerdestelle“ rechtfertigt die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr. Die Erhebung einer Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Danach kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich

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Der gerichtsbekannte Beschwerdeführer – oder: das BVerfG ist genervt…

Ob eine Missbrauchsgebühr von 250 € einen Querulanten von weiteren Eingaben abhält? Das Bundesverfassungsgericht versuchte es jedenfalls: Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 250 € auferlegt. Die als Verfassungsbeschwerde auszulegende Eingabe des Beschwerdeführers betrifft einen Beschluss, mit dem die Bewilligung von

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Mehrere hundert Verfassungsbeschwerden – und die Missbrauchsgebühr

Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. So auch in hier entschiedenen Fall: Der Beschwerdeführer hat mehrere hundert, im Wesentlichen gleichlautende Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Bamberg erhoben, durch die seine offensichtlich rechtsmissbräuchlich

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Verfassungsbeschwerde – und der unwahre Vortrag zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen

Unwahrer Vortrag zu Sachentscheidungsvoraussetzungen, etwa zur Wahrung der Beschwerdefrist, führt sowohl zur Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wie auch zur Versetzung einer Missbrauchsgebühr. Die allgemeine Begründungslast des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG verlangt grundsätzlich auch, dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde vorträgt, soweit deren Vorliegen nicht aus sich

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Wenn das Bundesverfassungsgericht genervt ist…

Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Im vorliegenden Fall hat der Beschwerdeführer mehrere hundert, im Wesentlichen gleichlautende Verfassungsbeschwerden gegen Beschlüsse des Amtsgerichts Bamberg erhoben,

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr

Die Erhebung einer Missbrauchsgebühr beruht auf § 34 Abs. 2 BVerfGG. Danach kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als

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Die nachträgliche Mißbrauchsgebühr – das Nachtreten des Bundesverfassungsgerichts

In Rahmen eines Verfahrens wegen einer bereits abgelehnten eisntweiligen Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht der Bevollmächtigten des Antragsstellers nachträglich noch eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 € auferlegt. Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen anlässlich des „G-20-Gipfels“ in Hamburg hat das zuständige Amtsgericht mit Haftbefehl vom 08.07.2017 gegen den Beschwerdeführer die Untersuchungshaft

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Abschiebung nach Afghanistan – und die Missbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Afghanistan abgelehnt und zugleich dem Bevollmächtigten des Antragstellers wegen grob irreführender Angaben eine Missbrauchsgebühr in der höchstmöglichen Höhe von 2.600 € auferlegt. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDer Eilantrag an das BVerfGKeine einstweilige AnordnungAuferlegung einer Missbrauchsgebühr Der Ausgangssachverhalt[↑]

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Mißbrauchsgebühr des Bundesverfassungsgerichts – und die Erinnerung gegen deren Kostenansatz

Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nicht gegen die Verhängung einer Missbrauchsgebühr durch das Bundesverfassungsgericht angegriffen werden. In dem hier entschiedenen Fall hatte das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und dem Verfahrensbevollmächtigten der Beschwerdeführerin eine Missbrauchsgebühr von 500 € auferlegt, dem Verfahrensbevollmächtigten (Kostenschuldner) wurde daraufhin eine entsprechende

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Missbrauchsgebühr für die Verfassungsbeschwerde – wegen der Diffamierung von Ermittlungsbehörden

Eine Missbrauchsgebühr kann verhängt werden, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt, und auch dann, wenn der Beschwerdeführer versucht, dem Gericht die Kenntnis von für die Entscheidung offensichtlich bedeutsamen Tatsachen vorzuenthalten. Das Instrument der Verfassungsbeschwerde wird missbraucht, wenn das Bundesverfassungsgericht bei der Erfüllung seiner Aufgaben

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Beleidigungen in der Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

Ein Missbrauch im Sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde in ihrer äußeren Form beleidigenden oder verletzenden Charakter aufweist und jegliche Sachlichkeit vermissen lässt. Dies sah das Bundesverfassungsgericht im vorliegend entschiedenen Fall als gegeben an: Der Bevollmächtigte, Rechtsanwalt B…, äußert sich in

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Missbrauchsgebühr – für nicht nachvollziehbare Wiederholungen und Allgemeinplätze

Ein Missbrauch im sinne des § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das war hier nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts der Fall: Die Verfassungsbeschwerde genügt offensichtlich nicht ansatzweise den Anforderungen

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Die 100. Verfassungsbeschwerde – und die Mißbrauchsgebühr

Ein Missbrauch im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden

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4 x Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühren auch für den Bevollmächtigten

Ein Missbrauch im Sinne vom § 34 Abs. 2, 1. Alternative BVerfGG liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das Bundesverfassungsgericht muss nicht hinnehmen, dass es in der Erfüllung seiner Aufgaben, nämlich grundsätzliche Verfassungsfragen

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Die zu nachlässig begründete Verfassungsbeschwerde – und die Missbrauchsgebühr

Unter Berücksichtigung insbesondere der Nachlässigkeit seines Vortrags in der Beschwerdebegründung kann das Bundesverfassungsgericht von seiner Befugnis Gebrauch machen, dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2, 1. Alternative BVerfGG eine Missbrauchsgebühr aufzuerlegen. Ein Missbrauch in diesem Sinne liegt unter anderem dann vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig und ihre Einlegung von

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Missbrauchsgebühr für den Bevollmächtigten

Nach § 34 Abs. 2 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht eine Gebühr bis zu 2.600 € auferlegen, wenn die Einlegung der Verfassungsbeschwerde einen Missbrauch darstellt. Ein Missbrauch liegt unter anderem dann vor, wenn eine Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden

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Das Bundesverfassungsgericht ist genervt…

Normalerweise lassen sich Richter ja nicht anmerken, wenn eine Partei sie nervt. Aber manchmal – nach 4 nicht hinreichend begründeten Verfassungsbeschwerde – werden selbst die Verfassungsrichter deutlich: Die Beschwerdeführerin wird für künftige Verfahren darauf hingewiesen, dass ihr oder ihren Bevollmächtigten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 Alternative

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Die offensichtlich substanzlose Verfassungsbeschwerde

Die Verbindung einer offensichtlich substanzlosen Verfassungsbeschwerde mit einem Eilantrag kann die Auferlegung einer Missbrauchsgebühr rechtfertigen. Die Auferlegung der Missbrauchsgebühr erfolgt auf der Grundlage des § 34 Abs. 2 BVerfGG. Die erkennbar unzureichend begründete Verfassungsbeschwerde, die mit dem formularmäßig gestellten Eilantrag zudem einen Bearbeitungsvorrang beansprucht, stellt einen Missbrauch dar. Durch Verfahren

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Gründungszuschuss bei einer selbständigen Tätigkeit ohne Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz

Ist ein Anspruch auf Gründungszuschuss nach § 93 Abs. 1 SGB III gegeben und die Behörde hat sich in einer Eingliederungsvereinbarung auf einen Beruf als Eingliederungsziel festgelegt, der typischerweise selbständig ausgeübt wird, reduziert sich ihr Entschließungsermessen auf Null. Zu Beginn des Alg-Bezugs ist eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für

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Tricksereien am Fristbeginn – und die Mißbrauchsgebühr

Ein Beispiel aus der Rubrik „Wie man es nicht machen sollte“ liefert eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Der Verfassungsbeschwerdeschriftsatz vom 26. April 2012 ging zunächst am 2. Mai 2012 per Fax unvollständig und ohne Anlagen ein. Auf der ersten Seite des Schriftsatzes ist angegeben, die angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts sei

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Verfassungsbeschwerde ist keine Arbeitsbeschaffung für Rechtsanwälte

In dem hier vorliegenden Fall des Bundesverfassungsgerichts ist die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden. Allerdings hat der Bevollmächtigte des Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 1.000 € auferlegt bekommen. Der Prozessbevollmächtigte des vorliegenden Verfahrens hat bereits in mehreren Parallelfällen Verfassungsbeschwerden erhoben, die jeweils nicht zur Entscheidung angenommen wurden. In

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Karlsruhe Nachhilfe für einen Prozessbevollmächtigten

Wenn ein Rechtsanwalt den falschen Rechtsweg wählt (Verwaltungsgericht statt Strafvollstreckungskammer beim Landgericht), dabei die Rechtsmittelfrist versäumt, noch nicht einmal den Prozesskostenhilfeantrag innerhalb der Frist einreicht und sich dann über die ablehnende Gerichtsentscheidungen beim Bundesverfassungsgericht beschwert, erwacht bei den Richtern des Bundesverfassungsgericht die professorale Ader und sie erteilen -in der gebotenen

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Kostenpflichtige Nachhilfe vom Bundesverfassungsgericht

Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn sie nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechend begründet ist. Wie eine solche Begründung auszusehen hat, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt nochmals einem Rechtsanwalt ins Stammbuch geschrieben: Allgemeine Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde Eine substantiierte Begründung erfordert, dass

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Richter Bärli vom Bundesbärengericht

Womit sich das Bundesverfassungsgericht herumschlagen muss: In einer Verfassungsbeschwerde ergeht sich die Beschwerdeführerin im Wesentlichen in einer Kritik an Kulturschaffenden und begehrt vom Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung zu der Frage, ob die Musik von Richard Wagner an bestimmten Tagen aufgeführt werden darf. Außerdem teilt sie dem Bundesverfassungsgericht mit, dass „Richter Bärli“

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Verfassungsbeschwerde ohne Begründung

Erinnern Sie sich noch an die Missbrauchsgebühr, die das Bundesverfassungsgericht einem Prozessbevollmächtigten auferlegt hat, der eine eingereicht hatte? Das krasse Gegenbeispiel hatte das Bundesverfassungsgericht jetzt im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde zu entscheiden, die sich dagegen richtete, dass ein Landessozialgericht dem Kläger die Kosten des von ihm beantragten Gutachtens auferlegt hatte. Die

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1.182 Seiten Verfassungsbeschwerde für ein Bußgeld von 175 € …

Das Bundesverfassungsgericht hat wieder einmal die Notbremse gezogen und in rechtsmißbräuchlichen – um nicht zu sagen völlig abwegigen – Verfassungsbeschwerden gegen die Beschwerdeführer und ihre Prozessbevollmächtigten Mißbrauchsgebühren verhängt. Soweit, so normal und eigentlich nicht mehr berichtenswert. Ein Fall sticht aber heraus: Die einschließlich der vorab per Telefax übermittelten Schriftstücke 1.182

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Missbrauchsgebühr wegen ausufernder Begründung

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht wieder einmal eine Missbrauchsgebühr verhängt, diesmal in Höhe von 500,- € und auch nicht gegen den Beschwerdeführer, sondern gegen dessen Prozessbevollmächtigten. Die Begründung ist lesenswert: Den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Erhebung der Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne

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Verfassungsbeschwerden reihenweise

Steter Tropfen höhlt den Stein. Stets Verfassungsbeschwerde bringt die Missbrauchsgebühr. Derzeit vermeldet das Bundesverfassungsgericht wieder vermehrt die Verhängung einer Missbrauchsgebühr. Aktuell traf es Wiederholungstäter: Die Beschwerdeführerinnen sind Rechtsnachfolgerinnen von Betroffenen, die im Zuge der zwischen 1945 und 1949 in der Sowjetischen Besatzungszone durchgeführten so genannten Bodenreform enteignet wurden. Mit ihren

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Dürfen Bayern den Bundespräsidenten mitwählen?

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Missbrauchsgebühr wegen einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde verhängt. Hintergrund der Verfassungsbeschwerde war die Bundespräsidentenwahl im Mai 2009, die mit der Wiederwahl von Horst Köhler endete. Nach der Wahl hatte der Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde erhoben, mit der er die Aufhebung der Wahl des Bundespräsidenten begehrte. Diese Verfassungsbeschwerde ist offensichtlich

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Mißbrauchsgebühr beim Sozialgericht

Im Verfahren vor dem Sozialgericht kann das Gericht einem Beteiligten ganz oder teilweise die Kosten auferlegen, die dadurch verursacht werden, dass dieser den Rechtsstreit fortführt, obwohl ihm vom Vorsitzenden die Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung oder -verteidigung dargelegt worden und er auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hingewiesen worden

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