Vergewaltigung – und ein „Klima der Gewalt“

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können auch frühere Drohungen wie frühere Misshandlungen eine in die Tatgegenwart fortwirkende Drohwirkung entfalten. Das das Ausnutzen eines „Klimas der Gewalt“ erfüllt aber nur dann die Voraussetzungen einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung im Sinne von § 177 StGB aF, wenn durch eine ausdrückliche oder

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Kindesmisshandlung – und die Verantwortlichkeit des anderen Elternteils

Das Erkennen äußerlich sichtbarer Verletzungen im Gesicht des gemeinsamen Kindes sowie die Mitwirkung an deren Verschleierung ist nicht geeignet, das für eine mittäterschaftliche Begehung jedenfalls erforderliche enge Verhältnis desjenigen Elternteils, der in die Tatverwirklichung nicht weiter eingebunden war, mit einem sich vom bisherigen Erziehungsstil deutlich abhebenden Übergriff zu begründen. Nach

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Schwere körperliche Misshandlung

Eine schwere körperliche Misshandlung im Sinne des Qualifikationstatbestandes des § 250 Abs. 2 Nr. 3 lit. a StGB setzt weder den Eintritt einer schweren Folge im Sinne des § 226 StGB noch eine schwere Gesundheitsschädigung im Sinne des § 239 Abs. 3 Nr. 2 StGB voraus. Es genügt, dass die

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Misshandlung Schutzbefohlener – durch Unterlassen

Der Tatbestand des § 225 Abs. 1 StGB kann in den Tatvarianten des Quälens und des rohen Misshandelns auch durch Unterlassen verwirklicht werden. Eine Handlungspflicht kann sich insoweit (hier: für die leibliche Mutter) auch bei einem Tatgeschehen (hier: Hetzen der Hunde auf die geistig schwerbehinderte Tochter) ergeben, dass sich in

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Baby-Schütteln – durch Unterlassen

Der Tatbestand der Misshandlung Schutzbefohlener (§ 225 Abs. 1 StGB) kann in den Tatalternativen des Quälens und des rohen Misshandelns auch durch Unterlassen verwirklicht werden. In Fällen, in denen nicht festgestellt werden kann, wer von beiden Elternteilen die Misshandlung zum Nachteil des gemeinsamen Kindes vornahm, kommt in Anwendung des Zweifelssatzes

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Quälen, rohes Misshandeln – und die Misshandlung Schutbefohlener

Das Quälen, das rohe Misshandeln und die böswillige Fürsorgepflichtverletzung sind selbständige Begehungsformen der Misshandlung Schutzbefohlener gemäß § 225 Abs. 1 StGB. Quälen im Sinne dieser Vorschrift bedeutet das Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender (erheblicher) Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art. Mehrere Körperverletzungshandlungen, die für sich genommen noch nicht

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Die Misshandlung vor der Erpressung

Das Tatbestandsmerkmal „bei der Tat“ (§ 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB) bezieht sich auf die finale Verknüpfung von Gewalt und Vermögensverfügung, durch die die Erpressungsdelikte geprägt sind. Es ist daher nur dann erfüllt, wenn die schwere körperliche Misshandlung zur Erzwingung der Vermögensverfügung oder zumindest zur Sicherung der

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Kindesmissbrauch als schwere Misshandlung

Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kin- dern können eine körperlich schwere Misshandlung (§ 176a Abs. 5, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB) darstellen. Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt das Merkmal der schweren körperlichen Misshandlung einerseits nicht den Eintritt der in § 226 Abs. 1 StGB (schwere Körperverletzung)

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Unteroffiziere misshandeln Untergebenen

Ein Vorgesetzter bei der die ihm untergebenen Soldaten entwürdigend behandelt, muss mit disziplinarrechtlichen Sanktionen rechnen bis hin zu einer Herabstufung um mehrere Dienstgrade. So die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in dem hier vorliegenden Fall zweier Unteroffiziere. Auf einem Schiff der Marine hatten die beiden Unteroffiziere im Dienstgrad eines Maats bzw. Obermaats

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Ausbeutung einer Hausangestellten im Diplomatenhaushalt

Die Klage einer Hausangestellten wegen behaupteter „ausbeuterischer Beschäftigung“ gegen einen Diplomaten ist vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen worden wegen Unzulässigkeit. Damit wurde das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt. In dem hier vorliegenden Fall soll die Hausangestellte einen bis zu 20-Stunden-Arbeitstag gehabt haben und das an sieben Tagen in der Woche. Dabei

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