Im 16. Abschnitt des Strafgesetzbuches befindet sich ein Paragraf, der sich mit einer Sonderform der Körperverletzung auseinandersetzt: § 225 StGB zur Misshandlung von Schutzbefohlenen.
Doch wer gilt überhaupt als „Schutzbefohlener“? Wie wird eine Misshandlung definiert und mit welchem Strafmaß wird
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