Umsatzsteuerkarussell

Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG kann ein Unternehmer die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, abziehen. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt dabei

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Der als Missing-Trader erkennbare Lieferant

Aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader erkennbaren Lieferanten kann kein Vorsteuerabzug vorgenommen werden.

Der Unternehmer kann grundsätzlich die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuer

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