Bundesfinanzhof (BFH)

Ansässigkeitswechsel – und die Besteuerung von Stock Options

Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu. Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Stock Options werden -ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung- zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen.

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Indirekte Mitarbeiterbeteiligung – und der Gewinnanspruch

Gewinnansprüche aus einer sog. indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, beruhen in der Regel auf einer gesellschaftsrechtlichen Grundlage. Sie sind – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – gegenüber der Beteiligungsgesellschaft und nicht gegenüber dem Arbeitgeber geltend zu machen. Entgegen der Ansicht des Landesarbeitsgerichts

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Gewinnansprüche aus einer Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaft – und die Betriebsvereinbarung

Gewinnansprüche aus einer indirekten Mitarbeiterbeteiligung, bei der eine Beteiligungsgesellschaft die Anteile der Arbeitnehmer am Unternehmen des Arbeitgebers hält, können nicht im Rahmen einer Betriebsvereinbarung näher ausgestaltet werden. Die Regelungsbefugnis der Betriebsparteien reicht nicht so weit, den gesellschaftsrechtlichen Gewinnanspruch ausgestalten zu können. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat in der Vorinstanz seine gegenteilige

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Zuteilung von Aktienoptionen durch eine amerikanische Muttergesellschaft – und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Dem Betriebsrat steht bei der Entscheidung, welchen Arbeitnehmern des Betriebs Aktienoptionen durch die amerikanische Muttergesellschaft gewährt und nach welchen abstrakten Kriterien diese vergeben werden, kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu. Ein solches Mitbestimmungsrecht besteht schon deswegen nicht, weil es bei der Vergabe der Aktienoptionen durch

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Verbilligte Überlassung von GmbH-Anteilen als Arbeitslohn

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung durch einen leitenden Arbeitnehmer des Arbeitgebers kann auch dann zu Arbeitslohn führen, wenn nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Gesellschafter des Arbeitgebers die Beteiligung veräußert. Veräußert der Arbeitgeber oder eine diesem nahestehende Person eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft an einen Arbeitnehmer und umgekehrt, handelte es

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Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter

Die Ausgabe von Aktienoptionen an Mitarbeiter durch eine AG (Stock Options) im Rahmen eines Aktienoptionsplans, der mit einer bedingten Kapitalerhöhung verbunden ist, führt im Zeitpunkt der Einräumung der unentgeltlich gewährten Bezugsrechte nicht zu einem gewinnwirksamen Personalaufwand. Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 KStG bestimmt sich das –auch für

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Mitarbeiterbeteiligung am Ende des Arbeitsvertrages

Ein Veräußerungsverlust aus einer Kapitalbeteiligung am Arbeitgeber führt nicht allein deshalb zu Werbungskosten oder negativen Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, weil die Beteiligung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses veräußert wurde. Erforderlich ist vielmehr, dass ein solcher Verlust in einem einkommensteuerrechtlich erheblichen Veranlassungszusammenhang zum Arbeitsverhältnis steht und nicht auf

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Negativer Arbeitslohn bei fehlgeschlagenem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm

Wird ein fehlgeschlagenes Mitarbeiteraktienprogramm rückgängig gemacht, indem zuvor vergünstigt erworbene Aktien an den Arbeitgeber zurückgegeben werden, liegen negative Einnahmen bzw. Werbungskosten vor. Die Höhe des Erwerbsaufwands bemisst sich in einem solchen Fall nach dem ursprünglich gewährten geldwerten Vorteil; zwischenzeitlich eingetretene Wertveränderungen der Aktien sind unbeachtlich. Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. September

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Gutschriften auf eine stille Mitarbeiterbeteiligung als gegenwärtig zugeflossener Arbeitslohn

Hat ein Arbeitgeber Liquiditätsprobleme, stimmen die Arbeitnehmer nicht selten einer verzögerten Auszahlung von Urlaubsgeld und Jahressonderzahlung zu. Erhalten die Arbeitnehmer hierfür im Gegenzug eine stille Mitarbeiterbeteiligung, bei welcher der Grundstock in Höhe von 1.000,00 DM durch eine Schenkung des Unternehmens erfolgt, handelt es sich nach Ansicht des Finanzgerichts Düsseldorf bei

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Verlust der Kapitalbeteiligung eines Vorstandsmitglieds an „seiner“ AG

Führungskräfte von Aktiengesellschaften sind häufig auch über Mitarbeiterbeteiligungsprogramme vermögensmäßig an „ihrem“ Unternehmen, also ihrer Arbeitgeberin, beteiligt. Wird später über das Vermögen der AG das Insolvenzverfahren eröffnet und werden die Aktien somit vollständig oder nahezu wertlos, kann dieser Verlust nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg nicht steuerlich als Werbungskosten

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Mitarbeiterbeteiligung durch Wandelschuldverschreibungen

Wie der Bundesfinanzhof jetzt entschieden hat, fließt durch Umwandlung einer vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eingeräumten Wandelschuldverschreibung in Aktien steuerpflichtiger Arbeitslohn zu, und zwar unabhängig davon, dass der Arbeitnehmer die Aktien aufgrund einer Sperrfrist nicht veräußern kann oder zur Rückübertragung verpflichtet ist, wenn das Arbeitsverhältnis während der Sperrfrist aufgelöst wird.

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