Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu. Die geldwerten Vorteile aus der Ausübung der Stock Options werden -ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausübung- zeitraumbezogen gewährt und sind deshalb anteilig dem Erdienenszeitraum zuzuordnen.
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