Schadensersatzpflicht eines Mittelverwendungskontrolleurs einer insolventen Anlagegesellschaft

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit Inhalt und Umfang des Forderungsrechts einer Anlagegesellschaft zu befassen, die als Versprechensempfänger gemäß § 335 BGB einen Mittelverwendungskontrolleur auf Schadensersatz wegen Verletzung des zugunsten von Anlegern geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrags in Anspruch nimmt. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter

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Schutzwirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrags

Ein Mittelverwendungskontrollvertrag entfaltet jedenfalls dann Schutzwirkung für Anleger, wenn der Vertrag im Emissionsprospekt abgedruckt ist und der Mittelverwendungskontrolleur hiervon Kenntnis hat.

Der Mittelverwendungskontrolleur ist aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag nicht verpflichtet, den Anleger darauf hinzuweisen, dass er das Prospektprüfungsgutachten erstellt hat.

Schutzwirkung

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Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

Der Bundesgerichtshof musste in einem aktuellen Urteil Stellung nehmen zur Haftung des in einem Kapitalanlagemodell eingesetzten Mittelverwendungskontrolleurs, der es unterlässt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Fondsgesellschaft sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verwendungskontrolle vorliegen.

Umfang der Kontrollpflichten

Der Bundesgerichtshof

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