Der Rechtsanwalt als Mittelverwendungskontrolleur – und seine Berufshaftpflichtversicherung

Ob die Kontrolle der Verwendung von in einen Fonds eingelegten Mitteln eine in der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung des Rechtsanwalts versicherte anwaltliche Tätigkeit im Sinne des § 1 AVB-A darstellt, kann vielmehr nur im Einzelfall unter Berücksichtigung einerseits der im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen und andererseits der konkret vom Rechtsanwalt im Mittelverwendungskontrollvertrag übernommenen Aufgaben

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Der Medienfonds, der Wirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur – und die Verjährung von Haftungsansprüchen

Die fünf Jahre betragende Verjährungsfrist des § 51a WPO aF findet – gegebenenfalls nach Maßgabe des § 139b Abs. 1 WPO – auf Schadensersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen der Verletzung von Aufklärungspflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag Anwendung. Dies hat der Bundesgerichtshof in seinen dieselbe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und ebenfalls Medienfonds betreffenden Urteilen vom

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Der Steuerberater als Mittelverwendungskontrolleur – und die Verjährung von Schadensersatzansprüchen

Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater aus einem Vertragsverhältnis, aufgrund dessen ein Steuerberater als Mittelverwendungskontrolleur tätig wird, unterliegen der Verjährung nach § 68 StBerG a.F. In seinem Urteil vom 11. Oktober .2001 hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, Schadensersatzansprüche gegen einen Steuerberater aus einem Treuhandvertrag verjährten gemäß § 68 StBerG (a.F.) innerhalb von drei

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Schadensersatzpflicht eines Mittelverwendungskontrolleurs einer insolventen Anlagegesellschaft

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit Inhalt und Umfang des Forderungsrechts einer Anlagegesellschaft zu befassen, die als Versprechensempfänger gemäß § 335 BGB einen Mittelverwendungskontrolleur auf Schadensersatz wegen Verletzung des zugunsten von Anlegern geschlossenen Mittelverwendungskontrollvertrags in Anspruch nimmt. Schadensersatzansprüche der Gesellschafter einer insolventen Anlagegesellschaft gegen einen Mittelverwendungskontrolleur können vom Insolvenzverwalter der

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Schutzwirkung eines Mittelverwendungskontrollvertrags

Ein Mittelverwendungskontrollvertrag entfaltet jedenfalls dann Schutzwirkung für Anleger, wenn der Vertrag im Emissionsprospekt abgedruckt ist und der Mittelverwendungskontrolleur hiervon Kenntnis hat. Der Mittelverwendungskontrolleur ist aus dem Mittelverwendungskontrollvertrag nicht verpflichtet, den Anleger darauf hinzuweisen, dass er das Prospektprüfungsgutachten erstellt hat. Schutzwirkung zugunsten des Kapitalanlegers Die Einbeziehung eines Dritten in die Schutzwirkungen

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Inhaltskontrolle eines Mittelverwendungskontrollvertrages

Der im Emissionsprospekt einer Fondsgesellschaft abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag, der als ein dem Schutz der Anleger dienender Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist, unterliegt auch dann der Inhaltskontrolle nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn er zwischen der Fondsgesellschaft (Versprechensempfänger) und dem als Mittelverwendungskontrolleur eingesetzten Wirtschaftsprüfer (Versprechender) individuell ausgehandelt wurde. Bundesgerichtshof, Urteil vom

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Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs

Der Bundesgerichtshof musste in einem aktuellen Urteil Stellung nehmen zur Haftung des in einem Kapitalanlagemodell eingesetzten Mittelverwendungskontrolleurs, der es unterlässt, vor Aufnahme der Tätigkeit der Fondsgesellschaft sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Verwendungskontrolle vorliegen. Umfang der Kontrollpflichten Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2003 einen Mittelverwendungskontrolleur gegenüber den künftigen

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