Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist bei der Bewertung des Zeitaufwands für die Erteilung einer Auskunft durch einen Rechtsanwalt eine Stundenvergütung von 100 bis 150 Euro angemessen, wenn sich die geforderte Auskunft auf dessen berufliche Tätigkeit bezieht. Ob diese Rechtsprechung auch auf Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften übertragen werden kann, bleibt weiter
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