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GmbH & atypisch Still – und die Mitunternehmerinitiative des stillen Gesellschafters

Bleibt das Mitunternehmerrisiko eines stillen Gesellschafters hinter der Rechtsstellung zurück, die das HGB dem Kommanditisten zuweist, ist gleichwohl von einem atypisch stillen Gesellschaftsverhältnis auszugehen, wenn die Möglichkeit des stillen Gesellschafters zur Entfaltung von Mitunternehmerinitiative besonders stark ausgeprägt ist. Diese Möglichkeit kann sich bei einer GmbH & Still auch aus der

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Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils – und die Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung

Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereits im Anwachsungszeitpunkt die Absicht hat,

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Beteiligungseinkünfte einer Personengesellschaft – und die eingeschränkte Abfärbewirkung

§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Alternative 2 EStG ist in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i.S. des §

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Die Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht geändert und nunmehr entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft nicht Unternehmer sein kann. Es liegen vielmehr zivil- und umsatzsteuerrechtlich durch die Gemeinschafter als jeweiliger Unternehmer anteilig erbrachte Leistungen vor. Im hier entschiedenen Streitfall hatte der Kläger zusammen mit weiteren Personen Systeme zur endoskopischen

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Bundesfinanzhof

Mitunternehmereigenschaft bei nur kurzfristiger Kommanditistenstellung

Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern. Mitunternehmer i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft ist oder -in Ausnahmefällen- eine diesem wirtschaftlich vergleichbare Stellung innehat, Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfaltet

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Bundesfinanzhof (BFH)

Gewinngemeinschaftsvertrag zweier Kapitalgesellschaften – als Mitunternehmerschaft

Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Beteiligten einer Gewinn- und Verlustgemeinschaft i.S. des § 292 Abs. 1 Nr. 1 AktG eine Mitunternehmerschaft bilden. Über diese Frage ist grundsätzlich -bejahend oder verneinend- im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte zu entscheiden. Die Zulassung einer „Querorganschaft“, die eine Ergebniskonsolidierung im

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Teilweise Anteilsübertragung in der Partnerschaftsgesellschaft

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist geklärt, dass ein zivilrechtlicher Gesellschafter, der nicht am Gewinn, Verlust und den stillen Reserven beteiligt ist, aber im Außenverhältnis gegenüber den Gläubigern haftet und deshalb Mitunternehmerrisiko trägt, Mitunternehmer ist, wenn das schwach ausgeprägte Mitunternehmerrisiko durch eine ausgeprägte Mitunternehmerinitiative kompensiert wird. Die Regelung des

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Landwirte als Ehegatten – und die konkludente Mitunternehmerschaft

Ehegatten könnwn in der Land- und Forstwirtschaft (auch) ohne ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn jeder der Ehegatten einen erheblichen Teil der selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke zur Verfügung stellt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Ehegatten das Fruchtziehungsrecht an den zur Verfügung gestellten Grundstücken als Alleineigentümer,

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Die Fondszeichner als Mitunternehmer

Mitunternehmer ist derjenige Gesellschafter, der kumulativ Mitunternehmerinitiative entfalten kann und Mitunternehmerrisiko trägt. Mitunternehmerinitiative bedeutet dabei vor allem Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen, wie sie z.B. Gesellschaftern oder diesen vergleichbaren Personen als Geschäftsführern, Prokuristen oder anderen leitenden Angestellten obliegen. Ausreichend ist indes schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den

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Freiberuflerpraxis – und die Mitunternehmerstellung des Scheinsozius

Erhält ein (Schein-)Gesellschafter eine von der Gewinnsituation abhängige, nur nach dem eigenen Umsatz bemessene Vergütung und ist er zudem von einer Teilhabe an den stillen Reserven der Gesellschaft ausgeschlossen, kann wegen des danach nur eingeschränkt bestehenden Mitunternehmerrisikos eine Mitunternehmerstellung nur bejaht werden, wenn eine besonders ausgeprägte Mitunternehmerinitiative vorliegt. Hieran fehlt

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Verlustzurechnung bei der GmbH & Co. KG – Nießbrauchvorbehalt und die Mitunternehmerstellung

Für die Zurechnung der Verluste im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der gewerblichen Einkünfte einer originär gewerblich tätigen oder einer gewerblich geprägten Personengesellschaft ist erforderlich, dass der Verlusttragende als Mitunternehmer anzusehen ist. Die Mitunternehmerstellung der Kommanditisten ergibt sich daraus, dass sie Mitunternehmerinitiative entfalten können und Mitunternehmerrisiko tragen. Die Mitunternehmerinitiative

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Bundesfinanzhof (BFH)

Treuhänder – und gleichzeitig Mitunternehmer

Der an einer Gesellschaft zivilrechtlich allein beteiligte Treuhänder kann dem Treugeber aus ertragsteuerlicher Sicht als mittelbarem Mitunternehmer dessen Mitunternehmerstellung vermittelt und daneben selbst unmittelbarer Mitunternehmer der Gesellschaft sein. er für Rechnung des Treugebers an einer Personengesellschaft zivilrechtlich als Gesellschafter beteiligte Treuhänder muss zur Begründung einer Mitunternehmerstellung des Treugebers in einem

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Auswechslung der Mitunternehmer vor der Realteilung

Die vorherige Einbringung der Anteile an einer Mitunternehmerschaft in andere Personengesellschaften steht einer Realteilung der Mitunternehmerschaft mit Buchwertfortführung nicht entgegen, wenn an den anderen Personengesellschaften vermögensmäßig nur die Personen beteiligt sind, die zuvor auch an der Mitunternehmerschaft vermögensmäßig beteiligt waren. Eine steuerneutrale Buchwertfortführung ist in diesem Fall also trotz Auswechslung

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Der an den verstorbenen Gesellschafter gerichtete Gewinnfeststellungsbescheid – und die Ablaufhemmung

Bei einem Gewinnfeststellungsbescheid besteht keine Ablaufhemmung, soweit dieser an verstorbenen Gesellschafter als Inhaltsadressat gerichtet ist. Ein gegenüber einem verstorbenen Gesellschafter ergangener Gewinnfeststellungsbescheid ist nichtig und wahrt die Feststellungsfrist gegenüber diesem Gesellschafter nicht. Daraus folgt des Weiteren, dass die Klage, mit der der Gewinnfeststellungsbescheid hinsichtlich aller Feststellungsbeteiligten angefochten wird, den Ablauf

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Wenn der Folgebescheid vor dem Grundlagenbescheid ergeht…

Gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden die einkommensteuerpflichtigen Einkünfte gesondert festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen zuzurechnen sind. Die Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist -von wenigen Ausnahmen abgesehen, insbesondere in Fällen von geringer Bedeutung (vgl. § 180

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Vorabgewinn

Ein „Vorabgewinnanteil“ i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG 2002 ist dadurch gekennzeichnet, dass der betroffene Gesellschafter vor den übrigen Gesellschaftern aufgrund gesellschaftsvertraglicher Abrede einen Anteil am Gewinn erhält. Der „Vorabgewinnanteil“ ist vor der allgemeinen Gewinnverteilung zu berücksichtigen und reduziert den noch zu verteilenden Restgewinn. Nach

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Das rückwirkende Ausscheiden des Mitgesellschafters – und der Erfassungszeitpunkt für den Aufgabegewinn

Zu welchem Zeitpunkt ist derAufgabegewinn eines Mitunternehmers zu erfassen, wenn über sein Ausscheiden aus der Gesellschaft im Rahmen eines zivilgerichtlichen Vergleichs eine rückwirkende Regelung getroffen wird? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Finanzgericht Münster zu befassen – und hielt auch eine steuerliche Rückwirkung für möglich: § 16 Abs. 1

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Pensionszahlungen an ehemaligen Mitunternehmer – und ihre steuerliche Behandlung

Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz ist auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen, weil § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG nach dem Ausscheiden geleistete Pensionszahlungen den während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bezogenen Sondervergütungen gleichstellt. Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.

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Doppelstöckige Mitunternehmerschaft – und der Verlustvortrag

Bringt eine Personengesellschaft ihren Gewerbebetrieb in eine andere Personengesellschaft ein, können vortragsfähige Gewerbeverluste bei fortbestehender Unternehmensidentität mit dem Teil des Gewerbeertrags der Untergesellschaft verrechnet werden, der auf die Obergesellschaft entfällt. Mit dem auf andere Gesellschafter der Untergesellschaft entfallenden Teil des Gewerbeertrags können Verluste aus der Zeit vor der Einbringung auch

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Der Treugeber als Mitunternehmer einer gewerblich tätigen Personengesellschaft

Es besteht nach § 48 FOG keine Klagebefugnis des Treugebers gegen Feststellungen auf der ersten Stufe des gestuften Feststellungsverfahrens. Ist an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft ein Treugeber über einen Treuhänder beteiligt, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus der Gesellschaft grundsätzlich

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Steuerneutrale Durchführung einer Realteilung

Das Finanzgericht Düsseldorf hat zu einer für die Gestaltungspraxis wichtigen Frage der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter im Rahmen einer Realteilung Stellung genommen. Nach Auffassung des Finanzgerichts können einzelne Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens einer Mitunternehmerschaft anlässlich einer Realteilung nicht zu Buchwerten in das Gesamthandsvermögen einer Schwesterpersonengesellschaft übertragen werden, an der ausschließlich die bisherigen

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Mitunternehmerrisiko bei der atypisch stillen Gesellschaft

Ein stiller Gesellschafter ist nur dann als Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG anzusehen, wenn er aufgrund seiner Gesellschafterstellung selbst Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann. Beide Merkmale müssen vorliegen, die geringere Ausprägung des einen Merkmals kann jedoch

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Pensionszahlungen an ausgeschiedene Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co KG

Pensionszahlungen an den zwischenzeitlich ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH & Co KG gehören auch nach seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft zu seinen mitunternehmerischen Einkünften aus Gewerbebetrieb (§15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Halbsatz 2, § 24 EStG), die jedoch als Tätigkeitsvergütungen den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern dürfen. Denn nach

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Die KG & Still als selbständige Mitunternehmerschaft

Bei einem von einer KG & Still und der KG betriebenen Gewerbebetrieb handelt es sich um einen einheitlichen Gewerbebetrieb. Zwar handelt es sich bei der KG & Still um eine gesonderte Mitunternehmerschaft. Diese entstand durch den zwischen der KG und dem stillen Gesellschafter geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer atypischen

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Atypisch stille Gesellschaft an einer Organgesellschaft

Die durch eine atypisch stille Beteiligung an einer Organgesellschaft begründete Mitunternehmerschaft verdrängt das Organschaftsverhältnis mit der Folge, dass die Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte nach § 32c EStG a. F. im Gewinnfestsetzungsbescheid des Organträgers nicht festzustellen ist. Gemäß § 32c EStG a. F. ist von der tariflichen Einkommensteuer ein Entlastungsbetrag nach

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Mitunternehmer für eine logische Sekunde

Der Erwerb einer Kommanditbeteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft für eine logische Sekunde reicht nicht aus, die Rechtsstellung eines Mitunternehmers zu erlangen. Nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG kann der Gesellschafter einer Personengesellschaft nur unter der Voraussetzung Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen, dass die Gesellschaft ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des

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Veräußerung von Mitunternehmeranteilen

Der Bundesfinanzhof hält es mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes für vereinbar, dass nach § 7 Satz 2 GewStG Gewinne, die bei der Veräußerung von Anteilen an einer gewerblichen Personengesellschaft durch eine nicht natürliche Person erzielt werden, der Gewerbesteuer unterliegen, während Veräußerungen durch eine natürliche

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Bundesfinanzhof (BFH)

Vom Komplementär zum atypisch stillen Gesellschafter

Wird eine Mitunternehmerschaft in eine Mitunternehmerschaft anderer Rechtsform „umgewandelt“, führt dieser Vorgang nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht zu einer Aufdeckung von stillen Reserven. Dies gilt auch bei „Umwandlungen“ von Außengesellschaften in Innengesellschaften, insbesondere atypisch stille Gesellschaften. Dabei ist es für die Erfolgsneutralität grundsätzlich ohne Bedeutung, ob der Vorgang als

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Bundesfinanzhof (BFH)

Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Der Bundesfinanzhof hat seine bisherige Rechtsprechung zur Tarifbegünstigung von Veräußerungsgewinnen bei Mitunternehmeranteilen präzisiert: Der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bezüglich der KG I nach den §§ 16, 34 EStG steht nicht entgegen, dass –im Zusammenhang mit der Veräußerung– Mitunternehmeranteile der KG I an der KG II (Unterpersonengesellschaft)

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Schenkung eines Kommanditanteils

Der schenkweise Erwerb eines Kommanditanteils unterfällt nur dann dem § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG (vor 2009) in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG, wenn die Mitunternehmerstellung durch den erworbenen Gesellschaftsanteil vermittelt wird. Es reichte daher nicht aus, wenn dem Erwerber

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Keine Gewerbesteuer in der Treuhand-KG

Personengesellschaften, an denen nur ein Gesellschafter im Sinne des Einkommensteuerrechts unternehmerisch beteiligt ist, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Mit diesem Urteil bestätigte der Bundesfinanzhof das sogenannte Treuhandmodell, bei dem an einer Kommanditgesellschaft (Treuhand-KG) eine persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) und nur eine Kommanditistin (Treuhänderin) beteiligt sind, die ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für die

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Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Wird ein Gesellschaftsanteil unter einer aufschiebenden Bedingung veräußert, geht das wirtschaftliche Eigentum an dem Gesellschaftsanteil grundsätzlich erst mit dem Eintritt der Bedingung auf den Erwerber über, wenn ihr Eintritt nicht allein vom Willen und Verhalten des Erwerbers abhängt. Erst auf diesen Stichtag sind im Rahmen der Versteuerung der Veräußerungsgewinne die

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Keine verdeckte Mitunternehmerschaft ohne Gewinnbeteiligung

Überträgt der Kommanditist einer GmbH & Co. KG schon zu Lebzeiten seine Kommanditbeteiligung vollständig und seinen Geschäftsanteil an der nicht am Gesellschaftsvermögen beteiligten Komplementär-GmbH bis auf einen Rest von 2 % auf den anderen Kommanditisten sowie GmbH-Gesellschafter und gehen später im Erbwege der restliche Geschäftsanteil sowie eine zurückbehaltene und jedenfalls

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Anteilsschenkung unter Vorbehaltsnießbrauch

Wenden Eltern Teile ihrer Beteiligungen an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unentgeltlich ihren Kindern zu und behalten sie sich dabei den lebenslänglichen Nießbrauch vor, fehlt es den Kindern an der für die Anwendung des § 13a ErbStG erforderlichen Mitunternehmerinitiative, wenn vereinbart ist, dass die Nießbraucher die Gesellschafterrechte der Kinder wahrnehmen und

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(Mit-)Unternehmereigenschaft bei stiller Innengesellschaft

Der Inhaber eines gewerblichen bzw. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ist regelmäßig schon allein wegen seiner unbeschränkten Außenhaftung und des ihm allein möglichen Auftretens im Rechtsverkehr (Mit-)Unternehmer einer bürgerlich-rechtlichen Innengesellschaft, die zum Zwecke der stillen Beteiligung an seinem Unternehmen gegründet wurde. Dies gilt auch dann, wenn dem Inhaber des Betriebs im

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