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Der geschenkte Kommanditanteil

Der Tatbestand des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG vor 2009 ist erfüllt, wenn ein Mitunternehmeranteil im ertragsteuerrechtlichen Sinn vom Schenker auf den Beschenkten übergegangen ist. Ob vor der Übertragung wesentliches Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen dem Betrieb entnommen oder in ein anderes Betriebsvermögen überführt wurde, ist für die Gewährung der

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Einbringung eines ganzen Mitunternehmeranteils – in das Sonderbetriebsvermögen

Für die Einbringung des ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 Abs. 1 UmwStG reicht es aus, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen im Sonderbetriebsvermögen der Ausgangsgesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen der Zielgesellschaft überführt werden; eine Übertragung in das Gesamthandsvermögen ist nicht erforderlich. War das Grundstück zuvor bereits Gesamthandsvermögen der GbR, hatte die GbR den Buchwert

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Einbringung von Mitunternehmeranteilen – und die Wertaufstockung bei negativem Kapitalkonto

Die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG 2006 sind sowohl für jeden Gesellschafter als auch für jeden einzelnen Sacheinlagegegenstand gesondert zu prüfen. Dies gilt auch bei Einbringung mehrerer Mitunternehmeranteile mit positiven und negativen Kapitalkonten. Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige

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Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil

Vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils ist dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft die Mitunternehmerstellung nur dann zuzurechnen, wenn der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig

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Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – vor der zivilrechtlichen Übertragung

Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko

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Unentgeltliche Übertragung von (Teil-)Mitunternehmeranteilen – bei gleichzeitiger Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Die unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen der Eltern an einer GbR (Besitzgesellschaft) -jeweils als Teilmitunternehmeranteile- auf ihre Kinder führt nicht zur Aufdeckung der stillen Reserven, wenn die Eltern als Sonderbetriebsvermögen bei der GbR behandelte Anteile an der Betriebsgesellschaft (GmbH) nicht vollständig auf ihre Kinder, sondern auch zu einem geringen Teil zum

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Steuerbelastung bei gleitender Generationennachfolge

Die Buchwertprivilegierung der unentgeltlichen Übertragung eines Teilmitunternehmeranteils unter Zurückbehaltung eines Wirtschaftsguts des Sonderbetriebsvermögens entfällt nicht deshalb rückwirkend, weil das zurückbehaltene Wirtschaftsgut zu einem späteren Zeitpunkt von dem Übertragenden zum Buchwert in ein anderes Betriebsvermögen übertragen wird. Der Bundesfinanzhof hält damit an seiner Rechtsprechung fest, die bei einer sog. gleitenden Generationennachfolge

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