Bundesarbeitsgericht

Verfall von Urlaubsansprüchen – ausnahmsweise auch ohne Hinweis des Arbeitgebers

Die bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG bei Langzeiterkrankungen geltende 15-monatige Verfallfrist kann ausnahmsweise unabhängig von der Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten beginnen, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers so früh im Urlaubsjahr eintritt, dass es dem Arbeitgeber tatsächlich nicht möglich war, zuvor

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Eurocent

Kindergeldrückforderung – Billigkeitserlass und das Recht auf Existenzsicherung

Die Rückforderung von Kindergeld wegen der Verletzung von Mitwirkungspflichten stellt keine Sanktion i.S. der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dar. Es fehlt insoweit bereits am Eingriff in das Recht auf Existenzsicherung. Die Entscheidung über den Erlass ist eine Ermessensentscheidung der Behörde. Dem folgt die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu § 227 AO.

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Busunternehmer

Tariflicher Zusatzurlaub im sächsischen Nahverkehr – und die Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers

Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des „Spartentarifvertrag Nahverkehr Sachsen“ (TV-N Sachsen) erhalten Arbeitnehmer, die Tätigkeit im Fahrdienst leisten, im Urlaubsjahr einen Urlaubstag zusätzlich und ab Vollendung des 50. Lebensjahres einen weiteren Urlaubstag (§ 19 Abs. 2 Satz 3 TV-N Sachsen). Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1.05.2009 begründet wurde

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