Funkmast

Der Mobilfunkmast im Wohngebiet

Bei einem Funkmast zur schnelleren Datenübertragung und größerer Übertragungskapazität handelt es sich um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Netz der Deutschen Telekom, die auch in einem Wohngebiet zulässig ist. Die Sicherstellung einer ausreichenden Mobilfunkversorgung dient dem Wohl der Allgemeinheit und daher darf die Erteilung der Baugenehmigung nur aus gravierenden Gründen versagt

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Mietvertrag für eine Mobilfunkmastfläche – über 30 Jahre

Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung einer 30jährigen Laufzeit für einen Mietvertrag über eine Freifläche, auf der ein Mobilfunkmast errichtet werden soll, benachteiligt den Vermieter auch dann nicht unangemessen, wenn der Mieter bereits nach 20 Jahren kündigen kann. Die Regelung in den von der Mobilfunknetzbetreiberin gestellten allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vertragslaufzeit

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Gerichtsgebäude

Der Mobilfunkmast auf der Wohnungseigentumsanlage

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 14 Nr. 1 WEG). Die Errichtung des Mobilfunkmastes stellt eine unter die genannte Vorschrift fallende bauliche Veränderung dar. Es spricht schon vieles dafür, dass selbst eine – nicht lediglich völlig

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Der Mobilfunkmast und die Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer. In einem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit fassten die Mitglieder einer Aschaffenburger Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2010 mehrheitlich den Beschluss, einem Unternehmen die Aufstellung und den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Fahrstuhldach der Wohnungseigentumsanlage zu gestatten. Die

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Der Mobilfunkmast im Außenbereich

Zur In­an­spruch­nah­me der Pri­vi­le­gie­rung als öf­fent­li­che Ver­sor­gungs­an­la­ge nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB ge­nügt bei Mo­bil­funk­sen­de­an­la­gen an­stel­le der Orts­ge­bun­den­heit ihre Raum- bzw. Ge­biets­ge­bun­den­heit. Auf tech­nisch ge­eig­ne­te Stand­ortalter­na­ti­ven im In­nen­be­reich muss sich der Bau­herr einer Mo­bil­funk­sen­de­an­la­ge nur ver­wei­sen las­sen, wenn sie ihm zu­mut­bar sind. Nach § 35 Abs. 1

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Standortplanung für Mobilfunkanlagen

Eine Stand­ort­pla­nung für An­la­gen des Mo­bil­funks ist den Ge­mein­den nicht grund­sätz­lich ver­wehrt, wenn hier­für ein recht­fer­ti­gen­der städ­te­bau­li­cher An­lass be­steht. Ver­fah­rens­freie Vor­ha­ben wer­den von einer Ver­än­de­rungs­sper­re er­fasst, auch wenn mit ihrer Er­rich­tung beim In­kraft­tre­ten der Ver­än­de­rungs­sper­re be­reits be­gon­nen wor­den ist. Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB kann die Gemeinde,

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Schöne Aussichten im Siebengebirge

In dem Naturschutzgebiet Siebengebirge sind auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Siebengebirges geschützt. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen der DFMG Deutsche Funkturm GmbH die Genehmigung zur Errichtung eines 45 Meter hohen Mobilfunkmastes im Naturschtzgebiet „Siebengebirge“ verweigert. Mit der Errichtung des Mastes will der Anbieter im Raum Königswinter/Heisterbacherrott/Thomasberg den

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Kommunale Standortplanung für Mobilfunkanlagen

Eine gemeindliche Standortplanung für Mobilfunkanlagen ist grundsätzlich zulässig. Eine hierzu erlassene Veränderungssperre kann einem noch nicht fertig gestellten Vorhaben auch entgegengehalten werden, obwohl dieses nach dem Bauordnungsrecht des Landes verfahrensfrei gestellt ist. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in

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