Bei einem Funkmast zur schnelleren Datenübertragung und größerer Übertragungskapazität handelt es sich um eine fernmeldetechnische Nebenanlage im Netz der Deutschen Telekom, die auch in einem Wohngebiet zulässig ist. Die Sicherstellung einer ausreichenden Mobilfunkversorgung dient dem Wohl der Allgemeinheit und daher darf die Erteilung der Baugenehmigung nur aus gravierenden Gründen versagt
Lesen