Ob Telekommunikationsanbieter bei Mobilfunktarifen mit unbegrenztem oder sehr hohem Datenvolumen sogenannte Depriorisierungsklauseln verwenden dürfen, ist unionsrechtlich bislang nicht abschließend geklärt; bis zu einer Klärung darf ein entsprechendes Verbot der Bundesnetzagentur vorläufig nicht vollzogen werden.
So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht für
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