Der Betrieb eines Modeateliers unterfällt nicht der Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung.
Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht in dem Fall einer Klägerin, die ein Studium an der Hochschule für Kunst und Design Burg Giebichenstein in Halle/Saale absolviert hat und seit 1998
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