Mit den formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen gemäß § 559b BGB hatte sich der Bundesgerichtshof erneut zu befassen. Konkret ging es hier vom die Erklärung zu anrechenbaren Drittmitteln:
In dem hier entschiedenen Fall kündigte die
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