Messer & Blut

Der Mord an der Ehefrau – und die Frage der Erbunwürdigkeit

Erbunwürdig ist unter anderem, wer den Erblasser oder die Erblasserin vorsätzlich und widerrechtlich tötet. Das Ausscheiden als Erbe wegen Erbunwürdigkeit tritt jedoch nicht automatisch ein. Vielmehr muss dies auf eine Anfechtungsklage desjenigen, der von der veränderten Erbfolge profitiert, in einem zivilgerichtlichen Verfahren festgestellt werden.  Das Zivilgericht ist dabei an rechtskräftige

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Messer & Blut

Mord in mittelbarer Täterschaft – durch telefonische Einwirkung

Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft durch telefonische Einwirkung verworfen. Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord unter Einbeziehung einer früheren Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus

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Autorennen

Mord beim illegalen Autorennen – der Berliner Ku’damm-Raser

Im sogenannten „Ku’damm-Raser-Fall“ ist die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten ohne Erfolg geblieben.  Das Bundesverfassungsgericht hat die erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Landgerichts Berlin und das nachfolgende Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs richtete. Der von den Strafgerichten verurteilte Beschwerdeführer verursachte Anfang des Jahres 2016 bei einem Autorennen auf

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Der 40 Jahre zurück liegende Freispruch wegen Mordes – und die Wiederaufnahme wegen neuer DNA-Spur

Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der neuen Wiederaufnahmeregelung des § 362 Nr. 5 StPO, wonach rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten wiederaufgenommen werden dürfen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes

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Messer & Blut

Tödliche Messerstiche – oder: Wut und die niedrigen Beweggründe

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision einer Nebenklägerin das Urteil des Landgerichts Berlin wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen 13jährigen Jungen im Monbijoupark aufgehoben, soweit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes unterblieben ist. Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren

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Oberlandesgericht Koblenz

Folterungen im Dienste des syrischen Geheimdienstes – und die deutsche Strafjustiz

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen 58 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen Anwar R. wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine

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Faustschlag

Der gruppeninterne Ehrenkodex – und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe

Die billigend in Kauf genommene Auslöschung des Lebens eines Zufallsopfers wegen der Orientierung an einem gruppeninternen „Ehrenkodex“, wonach jeder den jeweils anderen bei Auseinandersetzungen unterstützt, ist keine verständliche Reaktion, sondern eine besonders verachtenswerte Form der Geringschätzung des personalen Eigenwerts des Opfers. Dabei lässt die Tat nachgerade eine Gesinnung der Täter

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Autorennen

Verbotene Autorennen

§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt es unter Strafe, sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortzubewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Mit der Auslegung dieser durch das 56. Strafrechtsänderungsgesetz im Oktober 2017 in das Strafgesetzbuch eingefügten Strafnorm hatte sich

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Audi R8

Das illegale Autorennen – und der Mordvorwurf

Der Bundesgerichtshofs hatte aktuell über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve zu entscheiden. Hintergrund des Verfahrens ist ein zwischen den beiden Angeklagten in einem Wohngebiet in Moers ausgetragenes illegales Straßenrennen, das zu einem schweren Verkehrsunfall und dem Tod einer unbeteiligten

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Messer

Heimtücke – und die offene Feindseligkeit

Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu

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Erschießen auf dem Parkplatz – und die besondere Schwere der Schuld

Die bloße abstrakte Gefahr, dass weitere Personen zu dem Geschehen hinzutreten und durch Querschläger gefährdet werden könnten, begründet zumindest in Ansehung der konkret in Rede stehenden Schüsse keinen rechtlich belangvollen Aspekt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Angeklagte ebenso wie seine Familie traditionellen kurdisch-islamischen Wertvorstellungen verhaftet. Er

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Messer & Blut

Mord aus niedrigen Beweggründen – aus Eifersucht

Die Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu

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Grabplatte

Der mittäterschaftlich begangene Mord

Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen – möglicherweise auch konkludent getroffenen – Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss. Bei einem Tötungsdelikt muss dieser gemeinsame Tatentschluss auf die Tötung eines Menschen durch arbeitsteiliges Zusammenwirken gerichtet sein. Bei Beteiligung mehrerer

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Das zuerst noch ausgeraubte arg- und wehrlose Mordopfer

Wer sein argloses Opfer in Tötungsabsicht in eine Falle lockt und es dadurch in eine andauernde wehrlose Lage bringt, tötet auch dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit herbeigeführte Wehrlosigkeit tatplangemäß vor der Umsetzung seines Tötungsvorhabens zu einem Raub oder einer räuberischen Erpressung ausnutzt. In dem hier vom Bundesgerichtshof

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Krankenhaus, Pflege

Die verwechselten Medikamente – oder: der versuchte Verdeckungsmord durch Unterlassen

Mit einem versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen nach einer Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen: Der Ausgangssachverhalt In dem hier entschiedenen Fall befand sich der Patient seit dem 12.11.2015 in vollstationärer Unterbringung im Wohnbereich des Pflegeheims. Nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt kehrte der schwerstkranke und schwerstpflegebedürftige

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Beihilfe zum Mord und die Aufhebung des Haftbefehls

Beihilfe zum Mord an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Angeklagte eine Tötung von Dr. Lübcke durch den Täter zumindest für möglich gehalten hat. Ist dies nicht mehr wahrscheinlich, ist der Betreffende auch nicht mehr dringend verdächtig, sich der Beihilfe zum Mord

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Messer

Verabredung zum Mord

Bei der Verabredung eines konkreten Verbrechens muss das Tatgeschehen zwar nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt sein,   die Tat muss aber ? ebenso wie dies beim Tatplan für eine mittäterschaftliche Tatbestandsverwirklichung oder beim Anstiftervorsatz der Fall ist – zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein. Wie weit die verabredete

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Messer & Blut

Mordmerkmal: Heimtücke – und die Chance des Entrinnens

Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Argund Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also argund infolgedessen wehrlos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens

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Messer & Blut

Mord – und die niedrigen Beweggründe

Beweggründe sind niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, das heißt in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind. Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters

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Das Geständnis ohne vorherige Belehrung

Der Verstoß gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 StPO hat lediglich ein relatives Beweisverwertungsverbot zur Folge. Die danach gebotene Abwägung führte im hier entschiedenen Fall angesichts des hohen Verfolgungsund Aufklärungsinteresses des Staates bei einem (versuchten) Tötungsdelikt und der Tatsache, dass keine bewusste Umgehung der

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Auslieferung – und die Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen

Eine im Auslieferungsverfahren ergangene Zulässigkeitsentscheidung verstößt gegen Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG, wenn das Oberlandesgericht die Gefahr für den Auszuliefernden, im Zielstaat menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein, nicht hinreichend aufgeklärt hat. Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der

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Landgericht Leipzig

Homophobie als niedriger Beweggrund?

Beweggründe sind im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind und – in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag – als verachtenswert erscheinen,

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Schusswaffe

Mord – und die politische Tatmotivation

Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art.20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist. Die Tötung von des Kasseler

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Schusswaffe

Mord – und der Gehilfenvorsatz des Waffenverkäufers

Gehilfenvorsatz erfordert, dass der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern. Einzelheiten der Haupttat muss er dabei nicht kennen und keine bestimmten Vorstellungen von ihr haben. Allerdings ist ein Mindestmaß an Konkretisierung erforderlich. Der Hilfeleistende

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Messer & Blut

Mord – zur Wiederherstellung der Familienehre

Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe der Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen

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Messer & Blut

Versuchter Mord – und die versagte Strafrahmenverschiebung

Die Strafzumessung und die Wahl des Strafrahmens sind Sache des Tatgerichts, dessen Aufgabe es ist, aufgrund der Hauptverhandlung die wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke

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Syrischer Bürgerkrieg

Die in Syrien begangenen Kriegsverbrechen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen mehrerer Fälle des erpresserischen Menschenraubs und wegen einer Vielzahl von Kriegsverbrechen gegen Personen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat die hiergegen

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Mordmerkmal: Heimtücke – und die feindselige Willensrichtung

Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzu Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen.

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Messer & Blut

Mordmerkmal: niedrige Beweggründe – nach dem Beziehungsende

Beweggründe sind dann niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, d.h. in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind. Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits

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Sich-Bereiterklären zum Mord – gegenüber dem Opfer

Wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen kann sich auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, jedenfalls dann strafbar machen, wenn die Erklärung in der konkreten Fallkonstellation geeignet ist, eine motivationale Selbstbindung des Täter zu begründen. Gemäß § 30 Abs. 2 Var. 1 StGB wird derjenige bestraft, der sich

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Mord aus niedrigen Beweggründen – und das Motivbündel

Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind. Dass im vorliegenden Fall das Landgericht auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei

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Niedrige Beweggründe als Mordmerkmal

Beweggründe sind niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, d.h. in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind. Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen

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Verabredung zum Mord

Die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens setzt nach § 30 Abs. 2, 3. Alt. StGB den Entschluss von mindestens zwei Personen zur Begehung eines bestimmten Verbrechens als Mittäter voraus. Die in Aussicht genommene Tat muss dabei nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt, sie muss aber – ebenso wie dies beim

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Mordmerkmal: niedrige Beweggründe

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Beweggründe im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig” sind und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem

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Mordmerkmal: Heimtücke

Heimtücke im Sinne des § 211 StGB setzt Arglosigkeit und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers voraus. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung. Selbst wenn der Angriff (hier: mit Faustschlägen) kurzzeitig zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgt, scheitert die

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Die subjektive Seite des Heimtückemordes

n subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes (§ 211 Abs. 2 StGB) nicht nur voraus, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Argund Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht

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Heimtücke – und die von langer Hand geplante Tat

Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische gerade in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken. Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohl durchdachten Lockens in einen

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