Die bloße abstrakte Gefahr, dass weitere Personen zu dem Geschehen hinzutreten und durch Querschläger gefährdet werden könnten, begründet zumindest in Ansehung der konkret in Rede stehenden Schüsse keinen rechtlich belangvollen Aspekt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Angeklagte ebenso wie seine Familie traditionellen kurdisch-islamischen Wertvorstellungen verhaftet. Er
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