Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Angeklagten ein Urteil des Landgerichts Kassel, das eine vorgebliche Ärztin unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt hat, teilweise wegen sachlich-rechtlicher Fehler aufgehoben. Nach den Feststellungen des Landgerichts war die heute 53-jährige Angeklagte, die keine approbierte Ärztin ist, ab Ende 2015 in
LesenSchlagwort: Mord
Der Mord an der Ehefrau – und die Frage der Erbunwürdigkeit
Erbunwürdig ist unter anderem, wer den Erblasser oder die Erblasserin vorsätzlich und widerrechtlich tötet. Das Ausscheiden als Erbe wegen Erbunwürdigkeit tritt jedoch nicht automatisch ein. Vielmehr muss dies auf eine Anfechtungsklage desjenigen, der von der veränderten Erbfolge profitiert, in einem zivilgerichtlichen Verfahren festgestellt werden. Das Zivilgericht ist dabei an rechtskräftige
LesenMord in mittelbarer Täterschaft – durch telefonische Einwirkung
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft durch telefonische Einwirkung verworfen. Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord unter Einbeziehung einer früheren Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus
LesenMord beim illegalen Autorennen – der Berliner Ku’damm-Raser
Im sogenannten „Ku’damm-Raser-Fall“ ist die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten ohne Erfolg geblieben. Das Bundesverfassungsgericht hat die erfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen das Strafurteil des Landgerichts Berlin und das nachfolgende Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs richtete. Der von den Strafgerichten verurteilte Beschwerdeführer verursachte Anfang des Jahres 2016 bei einem Autorennen auf
LesenDer 40 Jahre zurück liegende Freispruch wegen Mordes – und die Wiederaufnahme wegen neuer DNA-Spur
Der Streit um die Verfassungsmäßigkeit der neuen Wiederaufnahmeregelung des § 362 Nr. 5 StPO, wonach rechtskräftig abgeschlossene Verfahren zuungunsten des Angeklagten wiederaufgenommen werden dürfen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden, die allein oder in Verbindung mit früher erhobenen Beweisen dringende Gründe dafür bilden, dass der freigesprochene Angeklagte wegen Mordes
LesenStrafbefreiender Rücktritt vom versuchten Tötungsdelikt – und die Frage der Freiwilligkeit
Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 StGB kann der Täter eines versuchten Delikts strafbefreiend vom Versuch zurücktreten, wenn er freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt. Freiwilligkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Täter „Herr seiner Entschlüsse“ geblieben ist und er die Ausführung seines Verbrechensplans noch
LesenTödliche Messerstiche – oder: Wut und die niedrigen Beweggründe
Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision einer Nebenklägerin das Urteil des Landgerichts Berlin wegen eines tödlichen Messerstichs gegen einen 13jährigen Jungen im Monbijoupark aufgehoben, soweit eine Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes unterblieben ist. Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten wegen Totschlags und wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren
LesenFolterungen im Dienste des syrischen Geheimdienstes – und die deutsche Strafjustiz
Das Oberlandesgericht Koblenz hat einen 58 Jahre alten syrischen Staatsangehörigen Anwar R. wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter, schwerwiegender Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Tateinheit mit Mord in 27 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 25 Fällen, besonders schwerer Vergewaltigung, sexueller Nötigung in zwei Fällen, über eine
LesenMord – und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld
Die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB verlangt Umstände von Gewicht. Der Tatrichter hat seine Entscheidung ohne Bindung an begriffliche Vorgaben im Wege einer zusammenfassenden Würdigung von Tat und Täterpersönlichkeit zu treffen. Das Revisionsgericht hat nur zu prüfen, ob der
LesenMord in Verdeckungsabsicht – und die bereits aufgedeckte Straftat
In Verdeckungsabsicht im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB handelt, wer ein Opfer deswegen tötet, um dadurch eine vorangegangene Straftat als solche oder auch Spuren zu verdecken, die bei einer näheren Untersuchung Aufschluss über bedeutsame Tatumstände geben könnten. Die Verdeckungsabsicht kann auch dann vorliegen, wenn der Täter bereits aus
LesenMord – und die Revisionsbeschränkung auf die besondere Schwere der Schuld
Eine Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere der Schuld kommt nicht in Betracht, wenn sich die Prüfung des Mordmerkmals der Verdeckungsabsicht nicht von der Prüfung der niedrigen Beweggründe, die den Schuldspruch tragen, trennen lässt. Die Revision ist in einem solchen Fall als unbeschränkt eingelegt zu behandeln. Grundsätzlich
LesenDer gruppeninterne Ehrenkodex – und das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe
Die billigend in Kauf genommene Auslöschung des Lebens eines Zufallsopfers wegen der Orientierung an einem gruppeninternen „Ehrenkodex“, wonach jeder den jeweils anderen bei Auseinandersetzungen unterstützt, ist keine verständliche Reaktion, sondern eine besonders verachtenswerte Form der Geringschätzung des personalen Eigenwerts des Opfers. Dabei lässt die Tat nachgerade eine Gesinnung der Täter
LesenVerbotene Autorennen
§ 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB stellt es unter Strafe, sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortzubewegen, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Mit der Auslegung dieser durch das 56. Strafrechtsänderungsgesetz im Oktober 2017 in das Strafgesetzbuch eingefügten Strafnorm hatte sich
LesenDas illegale Autorennen – und der Mordvorwurf
Der Bundesgerichtshofs hatte aktuell über die Revisionen der beiden zur Tatzeit 21 Jahre alten Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Kleve zu entscheiden. Hintergrund des Verfahrens ist ein zwischen den beiden Angeklagten in einem Wohngebiet in Moers ausgetragenes illegales Straßenrennen, das zu einem schweren Verkehrsunfall und dem Tod einer unbeteiligten
LesenVersuchter Mord, die besondere Schwere der Schuld – und der Strafrahmen für Heranwachsende
Das Höchstmaß der Jugendstrafe für Heranwachsende beträgt zehn Jahre. Handelt es sich bei der Tat um Mord und reicht das Höchstmaß von zehn Jahren wegen der besonderen Schwere der Schuld nicht aus, so ist das Höchstmaß 15 Jahre. Die Anwendung dieses Strafrahmens gemäß § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG
LesenMord aus niedrigen Beweggründen – und die menschlich verständlichen Gefühlsregungen
Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind. Die Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem
LesenHeimtücke – und die offene Feindseligkeit
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Arg- und Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also arglos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens zu
LesenErschießen auf dem Parkplatz – und die besondere Schwere der Schuld
Die bloße abstrakte Gefahr, dass weitere Personen zu dem Geschehen hinzutreten und durch Querschläger gefährdet werden könnten, begründet zumindest in Ansehung der konkret in Rede stehenden Schüsse keinen rechtlich belangvollen Aspekt. In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall war der Angeklagte ebenso wie seine Familie traditionellen kurdisch-islamischen Wertvorstellungen verhaftet. Er
LesenMord aus niedrigen Beweggründen – aus Eifersucht
Die Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen Faktoren zu
LesenVerdeckungsmord – bei zweiaktigem Tatgeschehen
Handelt es sich bei der zu verdeckenden Vortat und der Tötung um ein zweiaktiges Geschehen, steht es der Annahme eines Verdeckungsmordes nicht entgegen, wenn die spätere Tötung im Zeitpunkt der Begehung der zu verdeckenden Tat bereits geplant war. Einen Verdeckungsmord im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB begeht, wer
LesenDer mittäterschaftlich begangene Mord
Mittäterschaft im Sinne des § 25 Abs. 2 StGB setzt einen gemeinsamen – möglicherweise auch konkludent getroffenen – Tatentschluss voraus, auf dessen Grundlage jeder Mittäter einen objektiven Tatbeitrag leisten muss. Bei einem Tötungsdelikt muss dieser gemeinsame Tatentschluss auf die Tötung eines Menschen durch arbeitsteiliges Zusammenwirken gerichtet sein. Bei Beteiligung mehrerer
LesenDas zuerst noch ausgeraubte arg- und wehrlose Mordopfer
Wer sein argloses Opfer in Tötungsabsicht in eine Falle lockt und es dadurch in eine andauernde wehrlose Lage bringt, tötet auch dann heimtückisch, wenn er die durch die Arglosigkeit herbeigeführte Wehrlosigkeit tatplangemäß vor der Umsetzung seines Tötungsvorhabens zu einem Raub oder einer räuberischen Erpressung ausnutzt. In dem hier vom Bundesgerichtshof
LesenDie verwechselten Medikamente – oder: der versuchte Verdeckungsmord durch Unterlassen
Mit einem versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen nach einer Medikamentenverwechslung bei einem Palliativpatienten durch Pflegekräfte musste sich aktuell der Bundesgerichtshof befassen: Der Ausgangssachverhalt In dem hier entschiedenen Fall befand sich der Patient seit dem 12.11.2015 in vollstationärer Unterbringung im Wohnbereich des Pflegeheims. Nach einem zweiwöchigen Krankenhausaufenthalt kehrte der schwerstkranke und schwerstpflegebedürftige
LesenTötungsvorsatz, Heimtücke – und die Alkoholisierung des Täters
Eine Alkoholisierung des Täters ist auch im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung bei Prüfung des Tötungsvorsatzes und des Ausnutzungsbewusstseins bei der Heimtücke zu berücksichtigen. Der Bundesgerichtshof weist zudem darauf hin, dass in der Strafzumessung die Art der Tatausführung einem Angeklagten nur dann ohne Abstriche strafschärfend zur Last gelegt werden darf, wenn
LesenBeihilfe zum Mord und die Aufhebung des Haftbefehls
Beihilfe zum Mord an dem ehemaligen Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke setzt in subjektiver Hinsicht voraus, dass der Angeklagte eine Tötung von Dr. Lübcke durch den Täter zumindest für möglich gehalten hat. Ist dies nicht mehr wahrscheinlich, ist der Betreffende auch nicht mehr dringend verdächtig, sich der Beihilfe zum Mord
LesenDer fehlgeschlagene Mordversuch – und der strafbefreiende Rücktritt
Ein fehlgeschlagener Versuch liegt vor, wenn die Tat nach Misslingen des zunächst vorgestellten Tatablaufs mit den bereits eingesetzten oder naheliegenden Mitteln objektiv nicht mehr vollendet werden kann und der Täter dies erkennt oder wenn er subjektiv die Vollendung nicht mehr für möglich hält, wobei es auf die Tätersicht nach Abschluss
LesenVerabredung zum Mord
Bei der Verabredung eines konkreten Verbrechens muss das Tatgeschehen zwar nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt sein, die Tat muss aber ? ebenso wie dies beim Tatplan für eine mittäterschaftliche Tatbestandsverwirklichung oder beim Anstiftervorsatz der Fall ist – zumindest in ihren wesentlichen Grundzügen konkretisiert sein. Wie weit die verabredete
LesenDas Autorennen mit tödlichen Folgen – und die hingenommene Eigengefährdung
Die Bewertung der Eigengefährdung durch den Täter kann abhängig von seinem Vorstellungsbild über mögliche Tathergänge abgestuft sein; so kann er bei Fassen des Tatentschlusses einen bestimmten gefahrbegründenden Sachverhalt hinnehmen, während er auf das Ausbleiben eines anderen, für ihn mit einem höheren Risiko verbundenen Geschehensablaufs vertraut. Für die Prüfung, ob ein
LesenMordmerkmal: Heimtücke – und die Chance des Entrinnens
Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Argund Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also argund infolgedessen wehrlos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert, dem Anschlag auf sein Leben zu begegnen oder ihn wenigstens
LesenRaub mit Todesfolge – und der Exzess des Mittäters
Jeder Mittäter haftet für das Handeln der anderen nur im Rahmen seines – zumindest bedingten – Vorsatzes. Er ist für den Taterfolg mithin nur insoweit verantwortlich, als sein Wille reicht, so dass ihm ein Exzess der anderen nicht zur Last fällt. Gemessen daran begegnete im hier entschiedenen Fall die unterbliebene
LesenMord – und die niedrigen Beweggründe
Beweggründe sind niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, das heißt in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind. Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters
LesenDas Geständnis ohne vorherige Belehrung
Der Verstoß gegen die Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 StPO hat lediglich ein relatives Beweisverwertungsverbot zur Folge. Die danach gebotene Abwägung führte im hier entschiedenen Fall angesichts des hohen Verfolgungsund Aufklärungsinteresses des Staates bei einem (versuchten) Tötungsdelikt und der Tatsache, dass keine bewusste Umgehung der
LesenAuslieferung – und die Gefahr menschenunwürdiger Haftbedingungen
Eine im Auslieferungsverfahren ergangene Zulässigkeitsentscheidung verstößt gegen Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG, wenn das Oberlandesgericht die Gefahr für den Auszuliefernden, im Zielstaat menschenunwürdigen Haftbedingungen ausgesetzt zu sein, nicht hinreichend aufgeklärt hat. Abs. 4 Satz 1 GG enthält ein Grundrecht auf effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der
LesenHomophobie als niedriger Beweggrund?
Beweggründe sind im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig“ sind und – in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag – als verachtenswert erscheinen,
LesenDas leergeschossene Pistole – und der Rücktritt vom versuchten Mord
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf an, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält. Wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung in zutreffender Einschätzung der durch die Tathandlung verursachten Gefährdung des Opfers
LesenMord – und die politische Tatmotivation
Eine politische Tatmotivation ist jenseits des Widerstandsrechts aus Art.20 Abs. 4 GG nach allgemeiner sittlicher Anschauung grundsätzlich verachtenswert und steht auf tiefster Stufe, da die bewusste Missachtung des Prinzips der Gewaltfreiheit der politischen Auseinandersetzung durch physische Vernichtung politischer Gegner mit der Rechtsordnung schlichtweg unvereinbar ist. Die Tötung von des Kasseler
LesenMord – und der Gehilfenvorsatz des Waffenverkäufers
Gehilfenvorsatz erfordert, dass der Gehilfe die Haupttat in ihren wesentlichen Merkmalen kennt und in dem Bewusstsein handelt, durch sein Verhalten das Vorhaben des Haupttäters zu fördern. Einzelheiten der Haupttat muss er dabei nicht kennen und keine bestimmten Vorstellungen von ihr haben. Allerdings ist ein Mindestmaß an Konkretisierung erforderlich. Der Hilfeleistende
LesenVeränderte Motivlage – und der erforderliche Hinweis
Will das Gericht von einem anderen Tatmotiv als Anknüpfungspunkt für die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe als die Anklage ausgehen, muss es dem Angeklagten gemäß § 265 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 1 StPO einen förmlichen Hinweis darauf erteilen, dass es die Annahme des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe
LesenMord – zur Wiederherstellung der Familienehre
Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe der Tat „niedrig“ sind, also nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen, mithin in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag als verwerflich und deshalb als besonders verachtenswert erscheinen, hat aufgrund einer Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen
LesenVersuchter Mord – und die versagte Strafrahmenverschiebung
Die Strafzumessung und die Wahl des Strafrahmens sind Sache des Tatgerichts, dessen Aufgabe es ist, aufgrund der Hauptverhandlung die wesentlichen belastenden und entlastenden Umstände festzustellen, sie zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Das Revisionsgericht kann nach ständiger Rechtsprechung nur eingreifen, wenn die Zumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke
LesenDie in Syrien begangenen Kriegsverbrechen
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf wegen in Syrien begangener Kriegsverbrechen ist rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen mehrerer Fälle des erpresserischen Menschenraubs und wegen einer Vielzahl von Kriegsverbrechen gegen Personen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat die hiergegen
LesenMordmerkmal: Heimtücke – und die feindselige Willensrichtung
Einer heimtückischen Tötung kann die feindselige Willensrichtung grundsätzlich nur dann fehlen, wenn sie dem ausdrücklichen Willen des Getöteten entspricht oder – aufgrund einer objektiv nachvollziehbaren und anzu Wertung – mit dem mutmaßlichen Willen des zu einer autonomen Entscheidung nicht fähigen Opfers geschieht. Ansonsten hat ein Schuldspruch wegen Mordes zu erfolgen.
LesenMordmerkmal: niedrige Beweggründe – nach dem Beziehungsende
Beweggründe sind dann niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, d.h. in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind. Gefühlsregungen wie Zorn, Wut, Enttäuschung oder Verärgerung können niedrige Beweggründe sein, wenn sie ihrerseits
LesenSich-Bereiterklären zum Mord – gegenüber dem Opfer
Wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Tötungsverbrechen kann sich auch derjenige, der die Erklärung gegenüber dem potenziellen Opfer abgibt, jedenfalls dann strafbar machen, wenn die Erklärung in der konkreten Fallkonstellation geeignet ist, eine motivationale Selbstbindung des Täter zu begründen. Gemäß § 30 Abs. 2 Var. 1 StGB wird derjenige bestraft, der sich
LesenDer tödliche Unfall auf der Flucht vor der Polizei – der Hamburger Raser-Fall
Die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes im sogenannten Hamburger Raser-Fall ist rechtskräftig, der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg zurückgewiesen. Das Landgericht Hamburg hatte den zur Tatzeit 24-jährigen Angeklagten unter anderem wegen Diebstahls sowie wegen Mordes in Tateinheit mit zweifachem versuchten Mord und mit
LesenMord aus niedrigen Beweggründen – und das Motivbündel
Beim Vorliegen eines Motivbündels beruht die vorsätzliche Tötung nur dann auf niedrigen Beweggründen, wenn das Hauptmotiv oder die vorherrschenden Motive, welche der Tat ihr Gepräge geben, nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich sind. Dass im vorliegenden Fall das Landgericht auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei
LesenNiedrige Beweggründe als Mordmerkmal
Beweggründe sind niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und daher besonders, d.h. in deutlich weitreichenderem Maße als bei einem Totschlag, verachtenswert sind. Die Beurteilung erfordert eine Gesamtwürdigung aller äußeren und inneren, für die Handlungsantriebe des Täters maßgeblichen
LesenVerabredung zum Mord
Die Strafbarkeit wegen Verabredung eines Verbrechens setzt nach § 30 Abs. 2, 3. Alt. StGB den Entschluss von mindestens zwei Personen zur Begehung eines bestimmten Verbrechens als Mittäter voraus. Die in Aussicht genommene Tat muss dabei nicht bereits in allen Einzelheiten festgelegt, sie muss aber – ebenso wie dies beim
LesenMordmerkmal: niedrige Beweggründe
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Beweggründe im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verachtenswert sind. Die Beurteilung der Frage, ob Beweggründe zur Tat „niedrig” sind und in deutlich weiter reichendem Maße als bei einem
LesenMordmerkmal: Heimtücke
Heimtücke im Sinne des § 211 StGB setzt Arglosigkeit und dadurch bedingte Wehrlosigkeit des Opfers voraus. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der begrifflichen Voraussetzungen der Heimtücke ist der Beginn der ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffshandlung. Selbst wenn der Angriff (hier: mit Faustschlägen) kurzzeitig zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgt, scheitert die
LesenDie subjektive Seite des Heimtückemordes
n subjektiver Hinsicht setzt der Tatbestand des Heimtückemordes (§ 211 Abs. 2 StGB) nicht nur voraus, dass der Täter die Argund Wehrlosigkeit des Tatopfers erkennt; erforderlich ist außerdem, dass er die Argund Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzt. Dafür genügt es, wenn er die die Heimtücke begründenden Umstände nicht
LesenHeimtücke – und die von langer Hand geplante Tat
Bei einer von langer Hand geplanten und vorbereiteten Tat kann das Heimtückische gerade in den Vorkehrungen liegen, die der Täter ergreift, um eine günstige Gelegenheit zur Tötung zu schaffen, falls sie bei der Ausführung der Tat noch fortwirken. Das hat der Bundesgerichtshof für Fälle eines wohl durchdachten Lockens in einen
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