Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Mordes in mittelbarer Täterschaft durch telefonische Einwirkung verworfen. Das Landgericht Limburg hat den Angeklagten wegen Mordes, wegen versuchten Mordes und wegen Sich-Bereiterklärens zu einem Mord unter Einbeziehung einer früheren Freiheitsstrafe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus
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