Heimtückisch handelt, wer in feindlicher Willensrichtung die Argund Wehrlosigkeit des Tatopfers bewusst zur Tötung ausnutzt. Wesentlich ist, dass der Mörder sein Opfer, das keinen Angriff erwartet, also argund infolgedessen wehrlos ist, in einer hilflosen Lage überrascht und dadurch daran hindert,
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