Die von der Landeshauptstadt München beschlossene Übernachtungssteuersatzung ist rechtswidrig, die Regierung von Oberbayern hat daher zu Recht die Genehmigung der Steuersatzung versagt.
So das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall der Stadt München, die im Juni 2010
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