Tonträger-Sampling

Der Bundesgerichtshof hat es als unzulässig befunden, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge im Wege der sogenannten freien Benutzung für eigene Zwecke zu verwenden, wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen. Die Kläger sind Mitglieder der Musikgruppe „Kraftwerk“. Diese veröffentlichte im Jahre

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Landgericht Hamburg

Urheberrechtsschutz für Musik-Samples

Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg ist der von Pelham/Haas komponierte und von Sabrina Setlur gesungene Titel „Nur mir“ unter Verstoß gegen das Urheberrecht zustande gekommen, weil er unerlaubt sog. Samples der Musikgruppe „Kraftwerk“ enthält. Die aus dem Jahr 1997 stammenden Aufnahmen des Titels dürfen nicht weiter verkauft werden.

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