Wirbelsäulenerkrankung von Berufsgeigern

Bei Berufsgeigern kommt nach Ansicht des Bundessozialgerichts die Anerkennung einer Halswirbelsäulenerkrankung als Wie-Berufskrankheit derzeit nicht in Betracht.

In den beiden jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Verfahren waren die Kläger nach jeweils abgeschlossenem Musikstudium über Jahrzehnte als Berufsgeiger in verschiedenen Orchestern tätig.

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Orchestermusiker

Gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG nicht nur die Leistungen der Orchester, die von öffentlich-rechtlichen Trägern unterhalten werden, sondern auch die musikalischen Leistungen der privaten Orchester umsatzsteuerfrei. Für private Orchester gilt dies aber nur, wenn die

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