Wird der Urlaub eines Orchestermusikers aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen in zwei Teilen gewährt, ist gemäß § 37 Abs. 3 Unterabs. 3 des Tarifvertrags für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) (auch) der kleinere – außerhalb der Theater- bzw. Konzertferien
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