Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg

KapMuG-Musterverfahren – und ihre Grenzen

Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Pflicht des Oberlandesgerichts zu befassen, die Grenzen von Feststellungszielen einzuhalten.

Im konkreten Fall ging es um einen Musterentscheid des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg. Soweit das Oberlandesgericht einen Prospektfehler festgestellt hat, weil der Prospekt die

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Muster-AGBs und die Nebenintervention

Allein die Möglichkeit, dass ein Urteil in einem ersten Prozess für nachfolgende Prozesse eine faktische Präzedenzwirkung entfaltet und zu erwarten ist, dass sich die Gerichte in den nachfolgenden Verfahren an der im ersten Prozess ergangenen Entscheidung orientieren werden, vermag ein

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